Mit dem gestern veröffentlichten Software-Update iOS 17.4 ist in der EU die erste Version des Apple-Betriebssystems, die dem Rechtsrahmen des Digital Markets Act (DMA) entspricht, erschienen. Dazu gehört die Unterstützung alternativer App Stores – oder wie Apple sie nennt, „alternative App-Marktplätze“ -, die es iPhone-Nutzern und -Nutzerinnen erstmals ermöglicht, Apps von außerhalb des Apple App Store herunterzuladen.

Die Verfügbarkeit der Funktionen ist allerdings geografisch auf die EU beschränkt. Apple hat nun zum ersten Mal detailliert beschrieben, wie man diese Situation erkennt. Noch überraschender ist jedoch, dass bestehende App-Marktplätze, die man bereits auf das Gerät heruntergeladen hat, nicht mehr funktionieren, wenn man die EU für zu lange Zeit verlässt.

In einem neuen Support-Dokument erklärt Apple, dass die Verfügbarkeit von App-Marktplätzen nur für die Kundschaft in der Europäischen Union vorgesehen ist. Damit einen das Apple-System als berechtigt ansieht, muss das Land oder die Region der eigenen Apple ID laut Apple auf eines der folgenden Länder eingestellt sein:

„Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.“

Außerdem muss man sich physisch in der Europäischen Union befinden. Die Überprüfung der Geolokalisierung erfolgt auf dem Gerät, der genaue Standort wird nicht an die Server von Apple weitergegeben. Solange die eigene Apple-ID aus einem dieser Länder stammt und man sich physisch dort aufhält, sind die Funktionen des alternativen App-Marktplatzes verfügbar.

Apple: „Gnadenfrist“ für kurze Reisen außerhalb der EU

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Berechtigung widerrufen werden kann, wenn das System feststellt, dass sich der eigene Standort ändert. Laut Apple gibt es eine „Gnadenfrist“ für kurze Reisen, aber bei längeren Aufenthalten außerhalb eines berechtigten EU-Marktes wird der Zugang zu App-Marktplätzen widerrufen. Der genaue Zeitraum wird von Apple nicht angegeben.

In diesem Zustand lassen sich keine neuen App-Marktplätze installieren, und alle Apps, die man zuvor von einem alternativen App-Marktplatz installiert hat, können sich nicht mehr selbst aktualisieren. Dazu muss man entweder zu einem geeigneten physischen Standort zurückkehren oder die App löschen und eine gleichwertige App erneut aus dem Apple App Store herunterladen.

Dieses potenzielle Problem beim Kundensupport ist ein weiterer Grund, warum Entwickler und Entwicklerinnen nicht bereit sind, das System der Drittanbieter-App Stores zu übernehmen. Trotz einiger Ankündigungen ist bislang noch kein einziger alternativer App-Marktplatz verfügbar. Und noch einmal zur Erinnerung: Die neuen Regelungen gelten nur für das iPhone. iPadOS 17.4 unterstützt die neuen Funktionen nicht, da nur der iOS-App Store in den Augen des Digital Markets Act als „Gatekeeper“ von erheblichem Umfang angesehen wird.

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