Um Entwickler über die Implementierung der von der Europäischen Union eingeforderten Vorgaben zu informieren, hat Apple die Sonderseite „Update on apps distributed in the European Union“ ins Leben gerufen, in der das Unternehmen so gut wie alle Veränderungen beschreibt, die das EU-Gesetz über digitale Märkte für App-Entwickler mit sich bringt.

Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach beobachtet, handelt es sich dabei nicht um ein statisches, sondern um ein lebendes Dokument, das von Apple kontinuierlich aktualisiert, ergänzt und erweitert wird. Mit der gestrigen Ausgabe von iOS 17.4 hat Apple abermals Änderungen vorgenommen. Unter anderem wurde der Q&A-Bereich mit für Entwickler interessanten Fragen und Antworten überarbeitet.

Entwickler dürfen sich einmal umentscheiden

Hier macht Apple nun darauf aufmerksam, dass man sich dafür entschieden hat, Entwicklern einen einmaligen Rückzieher zu gewähren, wenn diese sich nach der Inanspruchnahme der neuen EU-Freiheiten noch mal umentscheiden und zurück zu Apples bislang gültigen Konditionen kehren möchten.

So stellt Apple den in Europa aktiven App-Entwicklern die neuen EU-Freiheiten nicht zusätzlich zu den bislang geltenden Vertragsbedingungen zur Verfügung, sondern hat ein gänzlich neues Regelwerk aufgelegt, das die neuen EU-Vorgaben beinhaltet, und Entwickler zur aktiven Entscheidung auffordert.

Neues EU-Geschäftsverhältnis

App-Entwickler, die von den neuen EU-Freiheiten profitieren möchten, verlassen das laufende Geschäftsverhältnis mit Apple und unterwerfen sich den neuen EU-Nutzungsbedingungen, die mit neuen Gebührenstrukturen, neuen Vorgaben und neuen Wagnissen einhergehen.

Wer einmal gewechselt hat, kommt nicht wieder zurück. Diese Linie galt zumindest bislang. Das überarbeitete Dokument räumt Entwicklern nun die Möglichkeit ein, einmalig in das alte Geschäftsverhältnis zurückzukehren, sollten Apples EU-Regeln mit unerwünschten Nebenwirkungen einhergegangen sein. Voraussetzung ist, dass die Entwickler noch keinen Gebrauch von alternativen Bezahlmethoden oder der Verbreitung ihrer Apps durch alternative App-Stores gemacht haben. Ein weiterer Wechsel ist anschließend ausgeschlossen.

Bei Apple heißt es dazu:

Um das Risiko unerwarteter geschäftlicher Veränderungen unter den neuen Bedingungen zu verringern, z. B. wenn Sie schneller als erwartet ein großes Volumen erreichen, oder wenn Sie einfach Ihre Meinung ändern, haben wir eine einmalige Option geschaffen, den Zusatz unter bestimmten Umständen zu kündigen und zu den Standardgeschäftsbedingungen von Apple für ihre EU-Apps zurückzukehren. Entwickler, die die neuen EU-Geschäftsbedingungen annehmen, können einmalig zu den bestehenden Apple-Geschäftsbedingungen für ihre EU-Apps zurückwechseln – auch wenn sie von der reduzierten Provision profitiert haben – solange sie noch keine alternativen Vertriebs- und/oder Zahlungsoptionen genutzt haben.

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