Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft Apple und Google vor, die Vorgaben des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) zum vorgegebenen Stichtag nicht in ausreichendem Maß umgesetzt zu haben. Bei Google lautet der Vorwurf, dass für das 2020 vorgestellte Smartphone Galaxy S20 und dessen Android-Version 13 bislang keine entsprechenden Updates zur Verfügung stehen. Das von Apple veröffentlichte Update auf iOS 17.4 umfasse derweil nicht alle für die Einhaltung der neuen Bestimmungen nötigen Richtlinien.
Die Erkenntnisse basieren den Verbraucherschützern zufolge auf einer im Zuge der Marktbeobachtung vorgenommenen Überprüfung, ob ausgewählte Regelungen des DMA zum Stichtag umgesetzt wurden. Das Gesetz gilt seit letztem Donnerstag für Großkonzerne wie Apple, Google, Amazon und die Facebook-Mutter Meta.
Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass Endkunden damit weiterhin nicht die Wahlfreiheit haben, die ihnen unter dem neuen Gesetz zusteht. So hätten Apple-Nutzer keine Möglichkeit, Safari komplett vom Gerät zu löschen und eine andere Karten-App als die von Apple zum Standard zu machen. Die Europäische Kommission müsse dafür sorgen, dass alle Regelungen des DMA umgehend und im Sinne der Verbraucher umgesetzt werden.
Apple hat Zeitplan bereits vorgelegt
Die von der Verbraucherzentrale verfasste Kritik an Apple trifft zwar zu, dürfte die europäischen Gesetzgeber aber nicht überraschen. Apple will in den beanstandeten Bereichen nachbessern und hat seinen Zeitplan diesbezüglich bereits an die Europäische Kommission überstellt. Wir haben in der vergangenen Woche darüber berichtet.
Um die vollständige Einhaltung der im Gesetz über digitale Märkte festgeschriebenen Vorgaben zu gewährleisten, soll es von Ende 2024 an möglich sein, den Apple-Browser Safari vollständig vom iPhone zu löschen. Die von den Verbraucherschützern beanstandete fehlende Möglichkeit, anstelle von Apple Karten eine andere Navigations-App als Standard für iOS zu definieren, soll dann im Frühjahr 2025 folgen.
Es ist zumindest davon auszugehen, dass diese Zeitplanung unter Berücksichtigung des damit verbundenen Aufwands bereits mit der Europäischen Kommission abgestimmt wurde. Zumindest mit Blick auf den Wechsel der Standard-Navigations-App ist vermutlich mehr Arbeit am System nötig, als nur einen Schalter zu integrieren.