Die im November vom Meta-Konzern ausgerufenen Monatsgebühren für die werbefreie Nutzung von Facebook und Instagram könnten sich nahezu halbieren. Das Unternehmen ist offensichtlich dazu bereit, die Gebühren für das Monatsabonnement von 9,99 Euro auf 5,99 Euro zu senken.

Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge hat ein hochrangiger Manager des Unternehmens angedeutet, dass man mit einem solchen Schritt der durch Datenschützer und Kartellbehörden geäußerten Kritik an den neuen Nutzungsbedingungen entgegentreten wolle. Auch die Gebühr für zusätzliche Konten pro Nutzer wolle man senken, hier steht der Betrag von 4 Euro anstelle von bislang 6 Euro pro Monat im Raum.

Meta will mit den monatlichen Gebühren den durch die strengeren Richtlinien zum Datenschutz sinkenden Werbeeinnahmen entgegensteuern. Durch die Tatsache, dass für das Ausspielen von Werbung weniger Nutzerdaten zur Verfügung stehen, ist keine gezielte Personalisierung mehr möglich, was auf das Anzeigengeschäft drückt.

Die Auflagen des Gesetzes über digitale Märkte begleitend sieht sich die Facebook-Mutter aber auch mit Klagen von Verbraucherschützern konfrontiert. Im Zentrum der Kritik steht hier die Tatsache, dass sich der Meta-Konzern die Möglichkeit offen hält, auch personenbezogene Daten von zahlenden Nutzern in kommerzieller Form weiter zu verwenden.

EU-Entgegenkommen oder Eigeninteresse?

Meta stellt die jetzt genannten Monatspreise als eine Art „Friedensangebot“ gegenüber der EU und sonstigen Kritikern dar und betont, dass es sich um ein ernsthaftes Angebot handelt, das absolut das Minimum für derartige Dienstleistungen beschreibt. Ob und in welcher Form die Verhandlungspartner in absehbarer Zeit eine Einigung finden, ist derweil völlig offen.

Es sind keinerlei Zahlen dazu bekannt, in welchen Umfang die Nutzer von Facebook und Instagram auf die seit Ende vergangenen Jahres verfügbaren Abo-Angebote eingehen. Es ist allerdings nur schwer vorstellbar, dass ein gewöhnlicher Nutzer dieser Dienste hierfür dauerhaft monatlich 10 Euro aufbringt. Somit muss man zumindest in Betracht ziehen, dass die Preissenkungen ein Stück weit auch kalkulatorischen Ursprungs sind und es sich bei der EU-Offerte lediglich um eine Art Zweitverwertung handelt.

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