Alle Rentnerinnen und Rentner können sich ab Juli über mehr Geld freuen. Denn dann soll die nächste Rentenerhöhung in Kraft treten, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben hat.

Das erste Mal seit der Wiedervereinigung werden in diesem Jahr in den alten und neuen Bundesländern die Renten einheitlich angehoben. Zum ersten Juli soll in allen Bundesländern laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent in Kraft treten.

Damit steigen die Renten laut dem BMAS das dritte Jahr in Folge um mehr als vier Prozent. Das sei „eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Wie berechnet sich die Rentenerhöhung?

Die Rentenanpassung in diesem Jahr liegt laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil „deutlich über der Inflationsrate“. Dies sei durch den starken Arbeitsmarkt sowie gute Lohnabschlüsse möglich.

Stabile Renten sind kein Luxus, sondern seit Jahrzehnten Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft und Garant für Stabilität und sozialen Frieden.

Für die Anpassung der Rente zieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die vom Statistischen Bundesamt gemeldete Lohnentwicklung heran. Diese betrug 4,72 Prozent.

Zusätzlich werden auch die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtig. Hierbei wird herangezogen, wie sich das beitragspflichtige Entgelt der Versicherten entwickelt.

Was bedeutet die Rentenanpassung in Euro?

Der Rentenwert wird in diesem Jahr von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro angehoben. So ergibt sich die krumme Zahl der Rentenerhöhung von 4,57 Prozent.

Laut dem Bundesministerium ergibt sich so für eine Standardrente eine Plus durch die Rentenanpassung in Höhe von 77,40 Euro im Monat. Grundlage für diese Berechnung ist ein durchschnittlicher Verdienst bei 45 Beitragsjahren.

Die tatsächliche Höhe des Anstiegs hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. So müssen hierfür die Beitragsjahre sowie der Verdienst individuell berücksichtigt werden.

Und auch der Zeitpunkt des Renteneintritts spielt eine Rolle. Denn dieser bestimmt, welcher Anteil der Rente versteuert werden muss. Das wiederum hat Einfluss darauf, wie viel am Ende tatsächlich von der Rente übrig bleibt.

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