Seit iOS 17.4 gelten in der Europäischen Union im Rahmen des sogenannten Digital Markets Acts spezielle Regelungen für den App Store und einige andere Apple-Dienste. Nun hat der Konzern Entwickler und Entwicklerinnen dazu aufgefordert, Apple mitzuteilen, ob sie als Gewerbetreibende agieren. In diesem Fall müssen Entwickelnde weiterführende Angaben machen.

Wie Heise berichtet, würden im App Store „innerhalb der EU erweiterte Informationen über Entwickler“ eingeblendet. „Neu sind etwa die Angabe von Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei Unternehmen nennt Apple zudem die D-U-N-S-Nummer (Data Universal Numbering System). Die zusätzlichen Informationen zum Anbieter sind aktuell erst bei relativ wenigen Apps zu finden und scheinen schrittweise eingepflegt zu werden.“

Im Developer-Portal bei Apple hatte das Unternehmen am 21. März dieses Jahres Entwickler und Entwicklerinnen gebeten, ihren „Händlerstatus in App Store Connect anzugeben“. Dort heißt es weiter:

„Zur Anpassung an den Digital Services Act (DSA) in der Europäischen Union (EU) können Account-Inhaber und Admins im Apple Developer Program jetzt ihren Händlerstatus in App Store Connect eingeben. […] Um neue Apps in den App Store einzureichen, müssen Sie uns mitteilen, ob Sie ein Gewerbetreibender sind oder nicht. Wenn Sie ein Gewerbetreibender sind, werden Sie möglicherweise um Unterlagen gebeten, die Ihre Händler-Kontaktinformationen bestätigen.“

Hat sich ein Entwickler oder eine Entwicklerin nicht als Gewerbetreibende ausgewiesen, gelten laut Apple „die Verbraucherrechte nicht für Verträge zwischen dir und dem Anbieter“. Offenbar sind die bisher im App Store erscheinenden Informationen aber nicht immer korrekt: Heise nennt hier den großen Fashion-Shop Shein, der nicht als Händler ausgewiesen ist.

Unmut in sozialen Netzwerken wächst

In sozialen Netzwerken regt sich von Seiten der Entwickler und Entwicklerinnen bereits Unmut angesichts der Aufforderung, möglicherweise ihre private Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben zu müssen. So sollen laut Heise einige Entwickler „bereits Spam an ihre nun öffentlichen – und auch in der Webversion des App Stores verzeichnete – Adressdaten erhalten haben“.

Zudem stellt sich vor allem für kleine Indie- und Hobby-Entwickelnde die Frage, ab wann sie als sogenannter „Trader“ bzw. Gewerbetreibende gelten. Wird eine App mit Gewinnerzielungsabsichten entwickelt und ist die Person zudem umsatzsteuerpflichtig, fällt der Entwickleraccount ziemlich sicher in die Kategorie der Gewerbetreibenden. Schwieriger wird es bei Einzelpersonen, die sich als Influencer betätigen und Marketing betreiben: Auch sie könnten laut EU als Gewerbetreibende eingestuft werden. Es bleibt vorerst spannend, wie diese neue Regelung von Seiten Apples und der EU in europäischen App Stores umgesetzt werden wird.

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