Im Internet macht gerade die Meldung die Runde, dass man in den USA polizeilich dazu gezwungen werden kann, sein Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren. In einem Berufungsverfahren hat das zuständige Gericht entschieden, dass eine solche Maßnahme rechtens und mit Vorgängen wie einer Blutabnahme vergleichbar sei.

Nicht nur in den USA

Wer nun denkt, die USA sind weit weg und für ihre zum Teil ungewöhnliche Auffassung von Datenschutz und Privatsphäre bekannt, muss lernen, dass es diesbezüglich hierzulande nicht unbedingt anders aussieht. Das Law Blog berichtet von einem vergleichbaren Fall, der vor dem Landgericht Ravensburg verhandelt wurde.

Hier hatte sich ein Beschuldigter geweigert, den passenden Finger auf den Fingerabdrucksensor seines Smartphones zu legen, um das Gerät zu entsperren. Die Polizei hat den Handy-Besitzer daraufhin zwar nicht direkt dazu gezwungen, sein Smartphone zu entsperren, stattdessen haben die Behörden einen interessanten Workaround gefunden, mit dessen Hilfe sie ihr Ziel letztendlich erreicht haben.

Der zuständige Ermittlungsrichter hat veranlasst, dass dem Beschuldigten Fingerabdrücke genommen werden und mit diesen als Grundlage wurde dann offenbar das Smartphone entsperrt. Auf welche Weise dies konkret umgesetzt wurde, wäre interessant zu wissen, technische Details hierzu wurden jedoch bislang nicht veröffentlicht.

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einem inzwischen etwas angestaubten Paragrafen der Strafprozessordnung, nach dem die Abnahme der Fingerabdrücke zulässig ist, soweit dies für ein Strafverfahren benötigt wird. Als das Gesetz formuliert wurde, war jedoch an Mobiltelefone und Fingerabdrucksperren noch nicht zu denken, stattdessen wurde mit dem Abnehmen von Fingerabdrücken der Vergleich mit Tatortspuren und dergleichen assoziiert. Den Richtern zufolge wurde das Gesetz jedoch technikoffen formuliert und bindet somit neue Entwicklungen mit ein.

Passcode muss nicht herausgegeben werden

Wer vermeiden will, dass die Inhalte seines Handys auf diese Weise preisgegeben werden, soll den Verfassern des Law Blog zufolge die Fingerabdrucksperre deaktivieren und stattdessen ein Passwort verwenden. Passwörter muss man in Deutschland bislang nämlich nicht herausgeben.

Bei den beiden genannten Fällen waren die Mobiltelefone mit Fingerabdrucksensoren ausgestattet, daher findet Face ID hier nirgendwo Erwähnung. Theoretisch könnte man die Situation hier dann am Beispiel von einer erkennungsdienstlichen Behandlung inklusive Fotos nachzeichnen. Hier dürfte es aber ungleich schwieriger, wenn überhaupt möglich sein, ein iPhone mithilfe eines Fotos seines Besitzers zu öffnen.

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