Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat unter Federführung von Hubertus Heil, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, in dieser Woche die neue Digitalisierungsstrategie für die Arbeits- und Sozialverwaltung veröffentlicht.

Das PDF-Dokument ist 40 Seiten stark und skizziert zahlreiche Maßnahmen, mit denen „nutzendenzentrierte Angebote“ und „volldigitalisierte Abläufe“ geschaffen werden sollen.

PDF-Download: BMAS Digitalisierungsstrategie 2024

Erklärtes Ziel ist es, durch die Digitalisierung und möglichst weitgehende Automatisierung der Verwaltungsprozesse den Zugang zu staatlichen Leistungen und Unterstützungsangeboten zu vereinfachen – sowohl für Bürger als auch für Unternehmen.

Die Strategie umfasst 60 konkrete Maßnahmen und wurde in Kooperation mit sieben weiteren Behörden und Institutionen entwickelt. Zu diesen zählen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), die Bundesagentur für Arbeit (BA), das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Bürgergeld-App: Bis 2030 soll die Umsetzung stehen

Zwei neue Apps in Planung

Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Bereitstellung von zwei neuen Smartphone-Applikationen. Neben einer Bürgergeld-App ist auch eine App mit dem Namen Teilhabeberatung geplant. Dazu heißt es im Papier:

Bürgergeld-App: Wir schaffen Verwaltungsangebote, die nah an der Lebenswirklichkeit der Nutzenden sind. Wir entwickeln unter Einsatz nutzendenzentrierter Methoden eine Bürgergeld-App, die die niedrigschwellige Beantragung von Verwaltungsleistungen ermöglicht.
Teilhabeberatung-App: Die App „Teilhabeberatung“ unterstützt bei Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe. Mit der App können Nutzende unter anderem ein Beratungsangebot der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in ihrer Nähe finden, einen Beratungstermin (Beratung vor Ort, per Telefon oder Video) anfragen, Informationen über Unterstützungsformen erhalten und Feedback zur Beratung durch ein Angebot der EUTB abgeben.

Umsetzung bis 2030

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