Nach Temu hat sich auch der in Singapur ansäßige Onlineshop Shein dazu bereit erklärt, Missstände zu beseitigen und in mehreren Bereichen nachzubessern. Dem vorangegangen war eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband, in der unter anderem manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege und versteckte Kontaktmöglichkeiten beanstandet wurden.

Der auch als App verfügbare Onlineshop hat sich auf den Modebereich spezialisiert und erinnert optisch und auch von seiner Struktur her an Angebote wie Temu oder AliExpress. Die Aufmachung und Art und Weise, mit der Shein zu Käufen animieren will, gaben im vergangenen Monat Anlass für eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale.

Mehrere DSA-Verstöße kritisiert

Die Verbraucherschützer waren der Meinung, dass der Onlineshop gleich mehrfach gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt, beispielsweise durch die Anzeige von Pop-up-Fenstern wie „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“, willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sterne-Bewertungen und ein unvollständiges Impressum.

Mit der Abgabe einer von den Verbraucherschützern akzeptierten Unterlassungserklärung kann Shein eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, muss die zugesagten Anpassungen allerdings bis zum 1. Juni umsetzen.

Wiederholung wird teuer

Gleichzeitig verpflichtet sich Shein durch diese Erklärung, die abgemahnten Verstöße künftig zu unterlassen. Sollte sich einer der Verstöße wiederholen, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe fordern.

Die Praktiken von Onlineshops wie Shein oder Temu können insbesondere unerfahrene Online-Käufer aufs Glatteis führen. Oft ist es kaum möglich, die auf der Startseite oder in Werbe-Pop-ups zugesagten Sonderpreise zu erhalten und zuverlässige Angebotsdetails wie Lieferdaten oder die Versandort der Ware zu erfahren.

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