Apple belässt es nicht beim Urteil der Europäischen Union, sondern führt den öffentlich ausgetragenen Streit mit dem Musik-Streaming-Dienst Spotify in die nächste Runde.

Wie der Wirtschaftsnachrichtendienst Bloomberg heute meldet, zieht Cupertino gegen die Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro, die die Europäische Kommission Anfang März verhängt hatte, nun vor Gericht.

Spotify-Klage: EU verhängt Milliardenstrafe gegen Apple

Unter Berufung auf informierte Kreise, berichtet Bloomberg, dass Apple es vor einem Gericht in Luxemburg nun darauf anlegen wird, die Entscheidung vom März zu kippen.

Im Kern streiten sich Spotify und Apple seit Jahren zum einen über die Umsatzbeteiligung, die Apple bei Verkäufen im App Store einfordert, zum anderen aber auch über Apples begleitendes Regelwerk, das Anbietern wie Spotify untersagt, Anwender über alternative Wege der Bezahlung zu informieren.

Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro

Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass Verbraucher im App Store zu hohe Preise für das Spotify-Abo bezahlen mussten. Daraufhin verhängte die EU eine Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro.

Apple jedoch ist der Ansicht, dass die eigenen Geschäftspraktiken keine negativen Auswirkungen auf Verbraucher in der Europäischen Union gehabt hätten und will sich nun vor Gericht mit den Wettbewerbshütern der EU treffen.

Der Spotify-Streit fällt zwar in eine Zeit, in der die Europäische Union die großen Technologiekonzerne mit zwei neuen Digital-Gesetzen in mehreren Bereichen in ihre Schranken verweist, hat aber nur mittelbar etwas mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) und dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) am Hut.

Grundsätzlich geht es hier um die Frage, ob Apple den im App Store aktiven Entwicklern (also auch Spotify) verbieten darf, in ihren Apps über alternative Abo-Preise zu informieren, die bei der Buchung über die Webseiten der Anbieter fällig werden.

Dies hat Apple in den vergangenen Jahren grundsätzlich untersagt, um so den Absatz der teuren In-App-Käufe anzukurbeln – nach Meinung der Europäischen Kommission zum Nachteil europäischer Verbraucher.

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