Der Twitter-Nachfolger X hat seine Nutzungsbedingungen angepasst und erlaubt jetzt ausdrücklich auch die Veröffentlichung von nicht jugendfreien Inhalten. Die neuen Regeln schließen hier ausdrücklich auch die Veröffentlichung von pornografischen Darstellungen ein, setzen allerdings voraus, das das Material den gesetzlichen Richtlinien entspricht uns insbesondere in gegenseitigem Einvernehmen produziert wurde.
Nacktheit und sexuelle Darstellungen waren zwar auch bisher schon (und zumindest teilweise auch vor dem Wandel von Twitter zu X) ein Bestandteil der Plattform. Bislang war dergleichen jedoch nicht ausdrücklich erlaubt, sondern hat sich in einer Art Grauzone bewegt. Mit den neuen Regeln schaffen die Verantwortlichen letztendlich nicht nur die Möglichkeit, feste Grenzen zu definieren, sondern auch deren Einhaltung durchzusetzen.
Auch die deutschsprachigen Nutzungsrichtlinien von X wurden inzwischen entsprechend angepasst. Dort liest sich die Definition der erlaubten, aber nicht jugendfreien Inhalte wie folgt:
Nicht jugendfreie Inhalte sind definiert als in gegenseitigem Einvernehmen produzierte und verbreitete Materialien, die pornografischer Natur sind oder sexuelle Erregung hervorrufen sollen. Dies gilt auch für KI-generierte, fotografische oder animierte Inhalte wie Cartoons, Hentai oder Anime. Einige Beispiele sind Darstellungen von:
– vollständiger oder teilweiser Nacktheit, einschließlich Nahaufnahmen von Genitalien, Gesäß oder Brüsten
– explizitem oder implizitem sexuellem Verhalten oder simulierten Handlungen wie Geschlechtsverkehr und anderen sexuellen Handlungen.
Warnung vor sensiblen Inhalten wird verlangt
Die Plattform verlangt, dass entsprechende Inhalte auch angemessen gekennzeichnet und zudem vor minderjährigen Nutzern verborgen werden. Der korrekte Weg führt hier über die persönlichen Medieneinstellungen der Anbieter von nicht jugendfreien Inhalten.
Wenn hier die entsprechenden Vorgaben gesetzt wurden, werden sensible Inhalte automatisch ausgeblendet und mit einer Inhaltswarnung versehen. Die Posts können dann nur von berechtigten Nutzern betrachtet werden.
Grundsätzlich ist es untersagt, nicht jugendfreie Inhalte in exponierten Bereichen wie Profilbildern oder Bannern zu teilen. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregeln kann das Profil der entsprechenden Nutzer gesperrt werden.