Im Bereich der Festnetzversorgung besteht bereits die Möglichkeit, vom Anbieter eine Preisminderung zu verlangen, wenn die zugesagten Internetgeschwindigkeiten dauerhaft nicht zur Verfügung stehen. Die Basis hierfür bietet das von der Bundesnetzagentur angebotene Desktop-App Breitbandmessung.
Wenn es nach der Bundesnetzagentur geht, soll es in Zukunft auch entsprechende Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge geben. Die Behörde will einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten und hat bereits damit begonnen, Stellungnahmen zu diesem Thema einzuholen. Hier dürften vor allem die Mobilfunkanbieter angesprochen sein, gleichermaßen fordert die Behörde aber auch „interessierte Kreise“ dazu auf, ihre schriftlichen Eingaben zum Thema bis zum 12. Juli 2024 einzureichen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Ziel ist es, den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, eine Gebührenminderung oder gar eine außerordentliche Kündigung ihres Vertrags durchzusetzen, wenn die Leistung des Zugangs regelmäßig oder gar dauerhaft erheblich von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Im nächsten Schritt will die Bundesnetzagentur dann konkrete Vorgaben für Mobilfunk-Internetzugänge und zugleich ein Messwerkzeug entwickeln, mit dessen Hilfe sich der Nachweis für die entsprechende Minderleistung erbringen lässt. Hierbei dürfte es sich um eine erweiterte Version der jetzt bereits verfügbaren iPhone-Version der App „Breitbandmessung“ handeln.
Nachweis schwieriger als im Festnetz
Generell ist der für eine Minderung benötigte Nachweis im Mobilfunknetz deutlich schwieriger zu führen, als dies bei einem Festanschluss der Fall ist. Beim Mobilfunk spielen Faktoren wie die Tatsache, dass die Leistung maßgeblich davon abhängt, wie viele Nutzer gerade gleichzeitig in einer Mobilfunkzelle aktiv sind. Dieser Tatsache will man durch eine zusätzliche Differenzierung abhängig vom jeweiligen Ort gerecht werden:
In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte soll der Abschlag 75 Prozent, in Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte 85 Prozent und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 90 Prozent betragen. Die Einteilung der Gebiete erfolgt dabei auf Basis von 300m-Rastern, um den lokalen bevölkerungstechnischen Gegebenheiten umfassend Rechnung zu tragen und den Netzausbau bestmöglich abzubilden.
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Die Anzahl der für den Nachweis einer Minderung notwendigen Messungen soll bei 30 Messungen liegen, verteilt auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit soll für die geschätzte maximale Geschwindigkeit als dann vorliegend angenommen werden, wenn an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils einmalig die um die oben genannten Abschläge verringerte vertraglich angegebene geschätzte maximale Geschwindigkeit nicht erreicht wird.
Ein konkreter Zeitplan über die im Juli endende Frist für Stellungnahmen hinaus wurde noch nicht veröffentlicht.
