Am Wochenende hat sich bereits abgezeichnet, dass die EU-Kommission die Anpassungen, die Apple mit Blick auf das Gesetz über Digitale Dienste (DMA) vorgenommen hat, nicht als ausreichend betrachtet. Diese Einschätzung hat sich inzwischen bestätigt. Die Europäische Union hat jetzt darüber informiert, dass sie der Meinung ist, dass die aktuellen App-Store-Regeln gegen das Gesetz über Digitale Dienste verstoßen.

Formell läuft das Ganze so ab, dass die EU-Kommission die vorläufigen Ergebnisse ihrer Untersuchung über die Nichteinhaltung der DMA-Vorgaben an Apple überstellt und die beanstandeten Punkte nennt. Ganz oben auf dieser Liste steht der Vorwurf, dass Apple die App-Entwickler daran hindere, Verbraucher und somit potenzielle Kunden frei auf vom App Store unabhängige und alternative Angebote und Inhalte zu lenken.

Apple’s new slogan should be “act different”. Today we take further steps to ensure Apple complies with the DMA rules. We have reason to believe that the AppStore rules not allowing app developers to communicate freely with their own users is in breach of the DMA. We are also opening a new case in relation to Apple’s new business terms for iOS. Without prejudice to Apple’s right of defence, we are determined to use the clear and effective DMA toolbox to finally open real opportunities for innovators and for consumers.
-Thierry Breton, Commissioner for Internal Market

„Apple behindert Entwickler“

Die EU ist der Meinung, dass Apple Entwickler auf verschiedene Weise daran hindert, dieses im DMA gefasste Recht wahrzunehmen. So sei es Entwicklern nicht möglich, innerhalb ihrer Apps entsprechende Preisinformationen bereitzustellen oder alternative Angebote auf andere Weise zu bewerben.

Auch die Möglichkeit, externe Links auf entsprechende Angebote zu setzen, sei mit zu strengen Restriktionen und Vorgaben verbunden. Apple habe zudem überzogene Forderungen, die Provision bei der Nutzung der alternativen Angebote betreffend. Die Kommission kritisiert hier die Tatsache, dass Apple an allen Käufen von digitalen Waren und Dienstleistungen beteiligt werden will, die in einem Zeitraum von sieben Tagen nach dem Aufruf eines solchen externen Links auf einer anderen Plattform tätigt.

Apple wird nun die Möglichkeit eingeräumt, die Vorwürfe zu prüfen und schriftlich Stellung zu beziehen. Sollten sich die vorläufigen Ansichten der Kommission bestätigen, will die Kommission bis spätestens März 2025 – also zwölf Monate nach der Eröffnung des Verfahrens am 25. März dieses Jahres – eine Entscheidung bezüglich der weiteren Vorgehensweise treffen.

Weitere Untersuchungen laufen

Apple muss sich unabhängig von diesen Punkten auf weiteren Ärger im Zusammenhang mit dem DMA einstellen. Die EU untersucht darüber hinaus, ob Apple in verschiedenen weiteren Bereichen gegen das Gesetz über Digitale Märkte verstößt. Auf dieser Prüfliste stehen Apples „Core Technology Fee“ genannte Nutzungsgebühren für Entwickler, die Apps außerhalb von Apples App Store anbieten sowie die Tatsache, dass der Download von Apps aus alternativen App Stores wesentlich umständlicher ist als der direkte Bezug einer Anwendung aus Apples App Store.

Zudem hat die EU-Kommission angekündigt, dass unabhängig von den bereits laufenden Untersuchungen auch weitere Sachverhalte überprüft werden sollen. Als konkretes Beispiel führt die Kommission hier das Verfahren an, mit dem Apple die über alternative App Stores angebotenen Apps kontrolliert und freigibt.

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