Die Europäische Union hat auch den Twitter-Nachfolger X wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste im Visier. Die EU-Kommission hat X nun darüber informiert, dass das Unternehmen ihrer Auffassung nach in mehreren Bereichen gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt. X hat nun die Möglichkeit, die Vorwürfe zu überprüfen und dazu Stellung zu beziehen.

Allem voran kreidet die EU der Plattform die Praxis um die „verifizierten Konten“ an. Während die blauen Häkchen bei Twitter noch als Beleg dafür standen, dass es sich tatsächlich um ein offizielles Benutzerkonto handelt, sei diese Sicherheit nicht mehr gegeben, wenn jedermann einen solchen „überprüften“ Status abonnieren kann. Die hier praktifizierte Vorgehensweise sei nicht branchenüblich und täusche die Nutzer. Es gebe Hinweise darauf, dass böswillige Akteure diese Funktion missbrauchen.

X halte zudem nicht die erforderliche Transparenz in Bezug auf die auf der Plattform ausgespielte Werbung ein und schränke Forscher entgegen der im Gesetz über digitale Dienste gefassten Bestimmungen beim unabhängigen und gebührenfreien Zugriff auf seine öffentlichen Daten ein.

Back in the day, BlueChecks used to mean trustworthy sources of information. Now with X, our preliminary view is that they deceive users and infringe the DSA. We also consider that X’s ads repository and conditions for data access by researchers are not in line with the DSA transparency requirements. X has now the right of defence — but if our view is confirmed we will impose fines and require significant changes.
-Thierry Breton, Commissioner for Internal Market

Die EU-Kommission will in der Angelegenheit als nächstes das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultieren. Hierbei handelt es sich um eine unabhängige Beratergruppe, die sich aus den Koordinatoren der Mitgliedstaaten für digitale Dienste zusammensetzt und der Kommission übergeordnet ist.

X drohen Bußgelder und Zwangsauflagen

Für den Fall, dass sich die Auffassung der EU-Kommission bestätigt, dass X gegen die Artikel 25, 39 und 40 Absatz 12 des Gesetzes über digitale Dienste verstößt, können Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von X verhängt werden. Zumindest mit Blick auf die käuflichen „Überprüft-Häkchen“ gehen wir davon aus, dass X hier im Geltungsbereich des Gesetzes über digitale Dienste klein beigeben und das Verfahren entsprechend anpassen muss.

Die EU agiert gerade an vielen Fronten gleichzeitig. Als Erklärung für die Häufung dieser Aktivitäten kann man die Tatsache nehmen, dass die zugrundeliegenden Gesetze noch jung sind und damit erst die juristische Grundlage für solche Maßnahmen geschaffen wurden.

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