Vor einiger Zeit hat der Facebook-Mutterkonzern Meta ein neues Werbemodell vorgestellt: „Pay or consent“, auf gut Deutsch „Zahlen oder akzeptieren“. Mit anderen Worten: Wer kein kostenpflichtiges Abo für Facebook oder Instagram abschließt, stimmt automatisch den vom Konzern vorgegebenen Werbestrategien zu.

Allerdings regt sich gegen dieses Geschäftsmodell immer mehr Kritik. Und so ist es nicht verwunderlich, dass sich auch seit Anfang dieses Monats die Europäische Kommission eingeschaltet hat: Das Werbemodell von Meta verstößt gegen das aktuelle europäische Gesetz für digitale Märkte, auch als Digital Markets Act (DMA) bekannt.

Wie die EU-Kommission nun in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat man nun unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung erste Maßnahmen gegen Meta aufgrund des „Pay or consent“-Modells ergriffen. Laut EU-Kommission habe man „ein Schreiben an Meta übermittelt“, da „Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit seinem ‚Pay or consent‘-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte“. Weiter heißt es von der EU-Kommission:

„Die Verbraucherschutzbehörden prüften mehrere Elemente, die irreführende oder aggressive Praktiken darstellen könnten, insbesondere, ob Meta den Verbraucher*innen im Vorfeld wahrheitsgetreue, klare und ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt hat.

Die Behörden prüften, ob diese Informationen es den Verbraucher*innen ermöglichten zu verstehen, wie sich ihre Entscheidung, entweder zu zahlen oder oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für gewerbliche Zwecke zu akzeptieren, auf ihre Rechte als Verbraucher auswirkt.

Darüber hinaus befürchten die CPC-Behörden, dass viele Verbraucher*innen möglicherweise unangemessenem Druck ausgesetzt waren, rasch zwischen den beiden Modellen zu wählen, da sie befürchten, den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz sofort zu verlieren.“

Grundsätzlich geben gleich mehrere Praktiken von Metas neuem Geschäftsmodell Anlass zu Bedenken: Eine Irreführung der Verbraucher und Verbraucherinnen durch die Verwendung des Wortes „kostenlos“, eine Verwirrung der User, indem sie bei Facebook und Instagram durch verschiedene Fenster und Hyperlinks navigieren müssen, um Nutzungs- und Datenschutz-Bedingungen einsehen zu können, die Verwendung ungenauer Begriffe („Ihre Informationen“ in Bezug auf personenbezogene Daten) sowie die Ausübung von Druck auf die Nutzer und Nutzerinnen der Meta-Dienste, um sie zu einer sofortigen Entscheidung zu veranlassen, da der Zugang zum Konto ohne Einwilligung nicht möglich ist.

Laut Informationen der EU-Kommission hat Meta nun bis zum 1. September dieses Jahres Zeit, um auf das Schreiben des Verbraucherschutz-Netzwerkes und der Kommission zu reagieren sowie Lösungen vorzuschlagen. Sollte Meta keine Schritte unternehmen, die Bedenken auszuräumen, könne man Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen und Sanktionen verhängen.

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