Im Jahr 2019 stand eine großangelegte Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur an. Wer als Mobilfunkprovider mitgeboten und Anteile ersteigert hat, verpflichtete sich zum Ausbau. Allerdings blieben kleinere Anbieter bei der Versteigerung außen vor. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte nun dazu: Der Vergabe-Deal unter dem damals zuständigen Minister Andreas Scheuer (CSU) war unzulässig.
Wie das Verwaltungsgericht Köln in einer Pressemitteilung berichtet, waren die Vergabe- und Auktionsregeln der 5G-Versteigerung im Jahr 2019 laut des jüngsten Gerichtsurteils rechtswidrig. Das Gericht gab damit den beiden Mobilfunkanbietern EWE Tel und Freenet recht, die sich hinsichtlich Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei der Auktion benachteiligt gesehen und geklagt hatten.
Laut des Verwaltungsgerichts Köln wurde die Versteigerung im Jahr 2019 durchgeführt und erzielte durch die Vergabe an insgesamt vier Mobilfunkkonzerne Erlöse in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro. Die EWE Tel und Freenet „begründeten ihre Klagen mit schwerwiegenden Verfahrens- und Abwägungsfehlern der Präsidentenkammerentscheidung. Das Verfahren sei insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung des damaligen Bundesministers Scheuer in rechtswidriger Weise beeinflusst worden“, so das Verwaltungsgericht Köln.
Unklare Auswirkungen auf Kundschaft der Mobilfunkanbieter
Die Gewinner der Auktion verpflichteten sich zu einem Netzausbau, der unter anderem bis Ende 2022 vorsah, jeweils mindestens 98 Prozent der Haushalte eines Bundeslandes mit mindestens 100 Mbit/s im Download zu versorgen. Die Bundesnetzagentur verzichtete allerdings bei der Auktion laut Spiegel auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung: „Diese würde die großen Anbieter mit eigenem Netz, also Telekom, Vodafone und Telefónica dazu verpflichten, kleineren Anbietern, die nicht über eigene Netzinfrastruktur verfügen, zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben.“ Strengere Vorgaben wie diese hätten es kleineren Anbietern vereinfacht, ihre Position gegenüber den großen Netzbetreibern zu stärken – da dies nicht passierte, zogen EWE Tel und Freenet vor Gericht. Beim Spiegel heißt es dazu weiter:
„In dem Kölner Urteil wurde nun festgestellt, dass die Politik auf die eigentlich unabhängige Bundesnetzagentur rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Die Behörde war für die Vergabe- und Auktionsregeln zuständig. Mit dem Urteil bestätigt das Kölner Verwaltungsgericht im Kern den Vorwurf eines politischen Deals, der im Wesentlichen vorsah, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert, aber beim Thema Netzvermietung eher milde behandelt wurden.“
Welche Auswirkungen das nun erfolgte Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln auf die Kundschaft der Mobilfunkanbieter haben wird, ist noch unklar. Das Gericht ließ keine weitere Revision zu, das Urteil ist allerdings auch noch nicht rechtskräftig. Laut einer Stellungnahme der Bundesnetzagentur gegenüber der dpa erwarte man „keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland“. Wie es scheint, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Die Bundesnetzagentur kann noch versuchen, die Zulassung einer Revision beim Bundesveraltungsgericht zu erreichen.
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