Mit der Ankündigung Apples, die AirPods Pro 2 mit einem zukünftigen Softwareupdate in eine funktional umfangreich aufgestellte Hörhilfe verwandeln zu wollen, stellt sich für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen eine durchaus berechtigte Frage: Zahlen die Kassen zukünftig auch eine Hörgeräteversorgung mit Apples AirPods?
AirPods Pro 2 per Hörgeräte-Verordnung?
Immerhin hat Apple angegeben, den hiesigen Markt erst nach der Marktzulassung durch zuständige Gesundheitsbehörden betreten zu wollen. Gelten die AirPods Pro dann als reguläre Hörgeräte? Je nach Krankenkasse werden für die Regelversorgung mit Hörgeräten immerhin bis zu 700 Euro bewilligt – pro Seite. Damit sollten sich die Kosten für Apples In-Ear-Ohrhörer doch locker begleichen lassen.
Dass es ganz so einfach nicht ist, erklärt ein Sprecher des AOK-Bundesverbands gegenüber ifun.de. Die AOK etwa übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, darunter auch Hörgeräte. Voraussetzung dafür ist jedoch nicht nur eine ärztliche Verordnung.
AirPods müssten Hilfsmittel werden
Dass sich Hilfsmittel überhaupt für die Bezuschussung oder Übernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen qualifizieren und diesen zur Verfügung stünden, werde durch das GKV-Hilfsmittelverzeichnis festgelegt, das vom GKV-Spitzenverband geführt wird.
Dieses Verzeichnis bestimmt die Qualitätsstandards, die ein Produkt erfüllen muss, um in den Leistungskatalog aufgenommen zu werden. Produkte, die im Verzeichnis enthalten sind, können bei entsprechender Indikation für alle GKV-Versicherten per Rezept verordnet werden. Sollte Apple anstreben, die AirPods als Hilfsmittel listen zu lassen, müsste der Konzern erstmal einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Eigenmessungen reichen nicht aus
Die Verordnung eines Hörgeräts durch einen HNO-Arzt sei laut der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) klar geregelt. Vor der Verordnung müsse die medizinische Notwendigkeit anhand von Ton- und Sprachaudiogrammen, die unter standardisierten Bedingungen erstellt würden, festgestellt werden. Eigenmessungen der Patienten reichten nicht aus, um den Bedarf festzustellen.
Zudem dürfen die Krankenkassen nur Leistungen erstatten, die von qualifizierten Vertragspartnern erbracht würden. Im Bereich der Hörgeräteversorgung seien dies Hörakustiker mit Meisterbrief, die in entsprechend ausgestatteten Betrieben arbeiteten.
Hörakustiker muss mitwirken
Diese müssten gemeinsam mit dem Versicherten das am besten geeignete Hörgerät auswählen und so anpassen, dass ein optimales Sprachverstehen in verschiedenen Alltagssituationen erreicht werde.
Auch dies sei durch geeichte Geräte zu dokumentieren. Da sich das Hörvermögen über die Zeit ändern könne, sei der Hörakustiker außerdem verpflichtet, eine Nachbetreuung zu gewährleisten, für die ein vertraglich vereinbarter Preis mit der Krankenkasse festgelegt sei.
Um also die Eingangs gestellte Frage zu beantworten: Trotz Hörgeräte-Funktion werden sich die AirPods Pro 2 vorerst (und wohl auch längerfristig) nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen lassen.
