Wie berichtet, will der Video-Streaming-Dienst Disney+ zukünftig keine Möglichkeit mehr anbieten, die monatlich fälligen Abogebühren direkt über den App Store zu begleichen.

Disney folgt damit den Streaming-Schwergewichten Spotify und Netflix, die beide schon seit Längerem keine Optionen mehr anbieten, neue Abonnements direkt im App Store abzuschließen. Disneys Motivation: Wer keine neuen Abonnements mehr über Apples Software-Kaufhaus anbietet, kann der ansonsten verpflichtenden Umsatzbeteiligung an Apple entgehen.

Diese lag seit Start von Disney+ im November 2019 zwar nur beim reduzierten Satz von 15 Prozent (Disney profitierte hier vom „Video Partner Program“, das von Apple eingeführt worden war, um einen langjährigen Streit mit Amazon zu beenden), bei über 150 Millionen Abo-Kunden kommen hier aber schnell stattliche Summen zusammen.

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Wechsel zur Reader-App

Nun hat man bei Disney+ also beschlossen, die In-App-Käufe nicht mehr zu nutzen und setzt damit einen bestehenden Account zur Nutzung der App voraus. Denn: Wer Apples In-App-Käufe nicht nutzt, darf auch keine Account-Neuerstellung in seinen Apps anbieten; zumindest nicht, wenn diese kostenpflichtig sind.

Beim Aufruf des Links: Neue Warnhinweise in der App

Disney+ wurde bisher als sogenannte Multiplattform-App im App Store angeboten. Dies bedeutet, dass bestehende Nutzer sowohl die Möglichkeit haben, sich in die App einzuloggen als auch kostenpflichtige Inhalte über den App Store zu erwerben.

Nun verfolgt Disney jedoch einen anderen Ansatz, indem das Unternehmen die sogenannte „Reader“-Regel nutzt. Diese Regel erlaubt es Apps, auf bereits erworbene Inhalte zuzugreifen, ohne dass ein In-App-Kauf erforderlich ist.

Seit 2021 erlaubt Apple den Entwicklern solcher „Reader“-Apps immerhin, einen externen Link bereitzustellen, der auf eine Webseite verweist, um dort neue Konten zu erstellen oder bestehende zu verwalten. Diese Möglichkeit wird jedoch von einem Warnhinweis begleitet.

Immerhin: Apple bestätigt, dass Bestandskunden, die ihre Abogebühren bisher als In-App-Kauf bezahlt haben, dies auch weiterhin tun können.

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