Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Apple unzulässige Geo-Blocking-Praktiken verwendet, um den Zugriff seiner Kunden regional zu beschränken. Als Grundlage für diese Einschätzung dient eine Untersuchung, die gemeinsam mit dem europäischen Verbraucherschutznetzwerk CPC durchgeführt wurde, dem neben der Bundesnetzagentur auch staatliche Stellen aus Belgien und Irland angehören.

Die Behörden haben dabei alle relevanten Medienangebote von Apple im Visier, an erster Stelle steht hier der App Store, gefolgt von Apple Music, Apple Arcade, dem iTunes Store sowie Apples kommerzielle Bücher- und Podcast-Angebote.

Uneingeschränkter Zugang gefordert

Der EU zufolge haben Apples Nutzungsregeln das Potenzial, europäische Verbraucher aufgrund ihres Wohnortes zu benachteiligen. Insbesondere wird dabei kritisiert, dass Nutzer nur auf die Inhalte jenes Landes zugreifen können, in dem ihr Apple-Konto registriert ist. Ein Wechsel des Landes sei schwierig und widerspreche den EU-Vorgaben, die uneingeschränkten Zugang garantieren sollen.

Auch die Auswahl der Zahlungsmethoden wird beanstandet. Verbraucher dürften bei Bezahlvorgängen nur Karten verwenden, die in dem Land ausgestellt wurden, in dem sie ihr Apple-Konto registriert haben. Dies könnte eine Hürde für Nutzer darstellen, die in einem anderen Land der EU leben oder reisen.

Zudem wurde bemängelt, dass es nicht möglich sei, Anwendungen aus anderen EU-Ländern herunterzuladen. Beispielsweise könne ein Verbraucher, der sich zeitweise in einem anderen Mitgliedsstaat aufhält, dortige Apps nicht direkt über den App Store beziehen, was die EU-Regelungen als diskriminierend einstufen.

Apple muss zügig Stellung nehmen

Die europäischen Richtlinien untersagen es Anbietern, Verbraucher in der EU aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes ohne sachlich gerechtfertigte Gründe unterschiedlich zu behandeln.

Apple hat nun einen Monat Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und mögliche Maßnahmen zur Beseitigung der Kritikpunkte vorzuschlagen. Der iPhone-Hersteller muss dabei möglicherweise seine Richtlinien anpassen, um die EU-Vorschriften einzuhalten. Andernfalls drohen weitere Maßnahmen seitens der Europäischen Behörden.

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