Das Landgericht Berlin (Az. 52 O 254/23) hat entschieden, dass Apple deutlicher darüber informieren muss, dass Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Diese Information lediglich in den Nutzungsbedingungen zu verstecken, sei unzureichend, urteilte das Gericht. Die Klage wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht, der die mangelnde Transparenz bei den Nutzerrezensionen im App Store bemängelte.

Bewertungen im App Store: Häufig leider nicht zu gebrauchen

Hintergrund der Klage

Seit dem 28. Mai 2022 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, klarzustellen, ob und wie sie die Echtheit von Nutzerbewertungen überprüfen. Ziel dieser Regelung ist es, Verbraucher besser vor gefälschten Bewertungen zu schützen und fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Der vzbv hatte Apple vorgeworfen, dieser Pflicht nicht nachzukommen. Insbesondere wurde kritisiert, dass Hinweise zur fehlenden Überprüfung von Bewertungen nur schwer auffindbar und in den Nutzungsbedingungen unter einer wenig aussagekräftigen Überschrift versteckt seien.

In den sogenanten Bedingungen der Apple Media Services heißt es unter der Überschrift „Deine Beiträge zu unseren Diensten“ lediglich:

Apple überwacht oder prüft nicht, ob du einen Dienst genutzt oder Inhalte konsumiert hast, bevor du einen Kommentar, eine Bewertung oder eine Rezension zu diesem Dienst oder Inhalt abgibst.

Apple nicht transparent genug

Apple erklärte zwar, dass die Information über die fehlende Prüfung von Bewertungen in den Nutzungsbedingungen des App Stores enthalten sei. Das Landgericht Berlin bewertete dies jedoch als unzureichend und schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Praxis irreführend sei. Verbraucher könnten nicht erwarten, eine derart wesentliche Information in den Nutzungsbedingungen finden zu müssen.

Im App Store zeigt Apple bei den Beschreibungen von Anwendungen Sternebewertungen und Rezensionen an, die den Eindruck vermitteln, dass diese eine authentische Einschätzung der Nutzer widerspiegeln. Tatsächlich wird jedoch nicht überprüft, ob die Bewertungen von Personen stammen, die die jeweilige App tatsächlich verwendet haben. Laut vzbv orientieren sich viele Verbraucher bei Kaufentscheidungen an solchen Bewertungen. Daher sei es besonders wichtig, dass die Echtheit der Bewertungen entweder sichergestellt oder transparent kommuniziert werde.

Apple hat die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen, muss jedoch bis dahin sicherstellen, dass Verbraucher klar über die fehlende Prüfung von Bewertungen informiert werden.

PDF-Download: Urteil des LG Berlin II

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