Die Mindestvertragslaufzeit darf bei Glasfaserverträgen zwei Jahre nicht überschreiten und beginnt bereits beim Vertragsabschluss – nicht erst bei der Freischaltung des Anschlusses. Das hat die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht erstritten. Die Verbraucherschützer hatten konkret die Deutsche GigaNetz GmbH wegen ihrer…
Zum Beitrag: Glasfaser: Mindestlaufzeit beginnt bei Vertragsabschluss – nicht erst bei der Freischaltung
Zum Blog: Caschys Blog
Du kannst uns mit jedem deiner Käufe über Amazon unterstützen. Dein Preis bleibt gleich, wir erhalten eine kleine Provision. Nutze einfach diesen Link. Danke dafür!
