Die Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union greifen vom kommenden Monat an auch für Smartphones und Tablets. Im Detail bedeutet dies, dass die Mobilgeräte künftig nicht nur mit einem Energielabel versehen sind, sondern darauf unter anderem auch ein Reparierbarkeitsindex verzeichnet ist. Smartphones und Tablets sind damit die erste Produktgruppe, bei der sich auch Angaben zu ihrer Reparierbarkeit auf dem Info-Label befinden.
Die Erweiterung für die in ihrem Ursprung bereits 2019 verabschiedete Verordnung tritt am 20. Juni in Kraft. Von diesem Tag an müssen auch zum Verkauf angebotene Smartphones und Tablets mit einem Energielabel ausgestattet sein, das zusätzlich Angaben zu ihrer Haltbarkeit und Reparierbarkeit enthält. Die Regelung gilt verpflichtend sowohl für im stationären Handel wie auch im Online-Handel angebotene Geräte.
Labels müssen prominent platziert sein
Im stationären Handel muss das Hinweisetikett entweder direkt am Gerät oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht und vollständig sichtbar sein. Wenn mehrere Geräte nebeneinander ausgestellt werden, haben die Händler dafür zu sorgen, dass die Produktlabels eindeutig zuzuordnen sind. In Online-Shops müssen die Informationen in Form eines digitalen Produktlabels in vorgeschriebener Größe in der Nähe der Produktabbildung oder des Preises angezeigt werden.
Ergänzend zu der Labelpflicht müssen die Hersteller die verpflichtenden Informationen in Form eines Datenblatts bereitstellen, das über die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) abgerufen werden kann. Eine Kategorie für Smartphones und Tablets dürfte dort in Kürze ergänzt werden.
Energieeffizienz und Langlebigkeit im Fokus
Die Energielabels für Smartphones und Tablets müssen über die klassischen Energieeffizienz-Klassen hinaus auch die Einstufung auf dem offiziellen Reparierbarkeitsindex sowie als zusätzliche Informationen rund um ihre Langlebigkeit die folgenden Informationen enthalten:
Batterielaufzeit pro Ladezyklus
Zuverlässigkeitsklasse nach wiederholtem freien Fall
Batterielaufzeit in Zyklen bis zur Restkapazität der Batterie von mindestens 80 % der Nennkapazität
Eindringschutzgrad gegen Feuchtigkeit und Partikel
Begleitend bietet die Bundesanstalt für Materialforschung schon seit 2021 eine bislang eher mäßige App zum Energielabel an. Es ist zu hoffen, dass wir im Zuge der Erweiterung hier zeitnah eine aktualisierte Version sehen werden.
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