Der Digital Markets Act, kurz DMA, der von der Europäischen Union auf den Weg gebracht wurde, um marktbeherrschende Vorgehensweisen von großen Tech-Unternehmen zu regulieren, hat auch einige Änderungen von Apple gefordert. Während der Konzern aus Cupertino einigen davon nachgekommen ist, gibt es an anderen Stellen weiter Probleme.
Die EU-Kommission hat daher nun ein offizielles Dokument veröffentlicht, in dem die App Store-Praktiken von Apple in der EU näher bewertet werden. Die Aussage dahinter ist eindeutig: Apples „DMA-konforme“ Maßnahmen sind noch immer nicht konform mit dem DMA. Nachdem Apple bereits im April dieses Jahres eine Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro an die EU zahlen musste, setzt die EU-Kommission nun eine Frist von 60 Tagen, um die Regularien für den App Store vollständig an den DMA anzugleichen. Wenn Apple innerhalb dieser Monatsfrist den Anforderungen nicht nachkommt, werden von der EU Zwangsgelder erhoben – und zwar so lange, bis Apple den geforderten Maßnahmen nachkommt. Im Dokument der EU-Kommission heißt es unter anderem:
„Angesichts der Schwere des in dieser Entscheidung festgestellten Verstoßes von Apple gegen Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/1925 und in Anbetracht der Tatsache, dass der Verstoß nachweislich andauert, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es notwendig ist, Zwangsgelder gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2022/1925 zu verhängen, falls Apple nicht innerhalb von 60 Kalendertagen nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Maßnahmen ergreift, die den Verstoß wirksam beenden.
Etwaige Zwangsgelder, die endgültig festgesetzt werden können, sollten ausreichen, um die Einhaltung dieser Entscheidung durch Apple zu gewährleisten, und können die erheblichen finanziellen Ressourcen von Apple berücksichtigen (siehe Erwägungsgründe 286 und 307 dieser Entscheidung).“
Die EU-Kommission stößt sich vor allem an dem Punkt, dass Apples Anti-Steering-Maßnahmen im App Store bislang nicht ausreichen: Diese beschränken Entwickler und Entwicklerinnen, Informationen zur Zahlung von Diensten außerhalb des App Stores einzubinden. Im DMA ist vorgesehen, dass User des App Stores über alternative Zahlungsmethoden außerhalb von Apples Software-Marktplatz informiert werden dürfen, so dass Entwicklerteams Apple-Provisionen im App Store umgehen können.
Zwar hatte Apple in dieser Hinsicht bereits in diesem Jahr Änderungen am App Store vorgenommen, die EU-Kommission sah diese im neuen Urteil allerdings als unzureichend an. Apple hat mittlerweile mit einem eigenen Statement (via 9to5Mac) auf die Forderungen der EU reagiert und bezeichnete die Entscheidung als „schlecht für die Innovation, schlecht für den Wettbewerb, schlecht für unsere Produkte und schlecht für die Nutzer“:
„Nichts in der heute veröffentlichten 70-seitigen Entscheidung rechtfertigt die gezielten Maßnahmen der Europäischen Kommission gegen Apple, die die Privatsphäre und die Sicherheit unserer Nutzer in Europa bedrohen und uns zwingen, unsere Technologie kostenlos abzugeben. Die Entscheidung und die beispiellose Geldbuße wurden getroffen, nachdem die Kommission die Zielvorgaben für die Einhaltung der Vorschriften ständig verschoben und Apples monatelange Bemühungen um eine neue Lösung wiederholt blockiert hatte. Die Entscheidung ist schlecht für die Innovation, schlecht für den Wettbewerb, schlecht für unsere Produkte und schlecht für die Nutzer. Während wir in Berufung gehen, werden wir uns weiterhin bei der Kommission für die Interessen unserer europäischen Kunden einsetzen.“
Es bleibt also spannend, ob Apple den von der EU-Kommission geforderten Änderungen im App Store in den nächsten 60 Tagen vollständig nachkommen wird. Ansonsten behält sich die EU vor, Strafgelder zu verhängen, so lange, bis Apple den Anforderungen komplett nachgekommen ist.
Der Beitrag Digital Markets Act: Apple erfüllt noch immer nicht die Anforderungen der EU erschien zuerst auf appgefahren.de.
