Reisende im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben regelmäßig mit Einschränkungen beim beworbenen Service zu kämpfen. Neben häufigen Verspätungen kommt es immer wieder zu Ausfällen beim WLAN oder zum Wegfall gastronomischer Angebote an Bord.

Während bei einer verspäteten Ankunft gesetzlich vorgesehene Rückerstattungen greifen, gilt dies für solche Serviceausfälle bisher nicht. Die Bundesländer sprechen sich nun laut Rheinischer Post dafür aus, gesetzliche Ansprüche auch für diese Fälle zu prüfen.

Internetverbindung als Teil des Leistungsangebots

Die Länder betonen, dass insbesondere das WLAN inzwischen zu den selbstverständlichen Erwartungen vieler Fahrgäste gehöre. Vor allem für Geschäftsreisende sei eine funktionierende Verbindung entscheidend.

Auch ausreichende Kapazitäten für Kinderwagen oder Fahrräder sowie gastronomische Angebote würden von Reisenden zurecht erwartet. Ein entsprechender Beschluss der Verbraucherschutzministerien liegt vor. Darin wird gefordert, auch bei Nichterfüllung dieser Nebenleistungen Erstattungen zu ermöglichen.

Kritik am Zustand des Fernverkehrs

Der Fahrgastverband Pro Bahn unterstützt den Vorstoß. Die Organisation hatte zuletzt ausdrücklich auf die zunehmenden Qualitätsmängel hingewiesen. Trotz der abgeschlossenen Generalsanierung der Riedbahn ist die Pünktlichkeit im Fernverkehr auf nur noch 58 Prozent gesunken.

Die ursprünglich angekündigten Verbesserungen blieben aus. Gleichzeitig geht die Auslastung der Züge spürbar zurück. Lag sie vor einigen Jahren noch bei 56 Prozent, beträgt sie aktuell nur noch 44 Prozent. Pro Bahn spricht von einem Vertrauensverlust, der sich in sinkenden Fahrgastzahlen deutlich zeigt. Auch die hohen Entschädigungszahlungen der Bahn belegen die Entwicklung: 2024 wurden rund 200 Millionen Euro im Rahmen der bestehenden Fahrgastrechte ausgezahlt.

Der Beitrag WLAN-Ausfall im Zug: Länder fordern Entschädigungsanspruch erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Blog

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *