Der Streit zwischen Apple und Epic Games geht in die nächste Runde und Apple schlägt in einem neuen Schriftsatz deutlich zurück. In der beim Berufungsgericht eingereichten Antwort erklärt Apple, dass die aktuellen gerichtlichen Auflagen verfassungswidrig seien und deutlich über das ursprüngliche Urteil hinausgehen.
Worum geht es?
Im Kern dreht sich alles um die Frage: Darf Apple Entwicklern Gebühren berechnen, wenn sie in ihren Apps auf externe Kaufoptionen außerhalb des App Stores verlinken?
Bereits 2021 hatte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers entschieden, dass Apple solche Links grundsätzlich zulassen muss. Apple setzte diese Vorgabe aber erst Anfang 2024 um und verlangte dabei eine Provision von 12 bis 27 Prozent für Käufe, die über solche Links abgewickelt werden. Epic nannte das „unbegründete Gebühren“ und warf Apple Missachtung des Gerichts vor.
Die Richterin gab Epic recht: Im April 2025 erließ sie eine verschärfte Verfügung. Apple muss demnach Links zu externen Kaufseiten gebührenfrei zulassen – und darf weder über das Design noch die Darstellung dieser Links bestimmen. Ein klarer Sieg für Epic und viele andere Entwickler.
Apple spricht von „verfassungswidrig“
In der neuen Berufung geht Apple nun in die Offensive. Die aktuelle Regelung, so Apple, verletze das Recht auf Schutz geistigen Eigentums und stelle einen gefährlichen Präzedenzfall für die gesamte Branche dar.
Wörtlich heißt es:
„Die neue Verfügung schreibt bis ins kleinste Detail vor, wie Links gestaltet sein müssen und diktiert, was Apple seinen Nutzern auf der eigenen Plattform sagen darf. Das ist kein Versuch, die ursprüngliche Verfügung durchzusetzen, sondern eine unzulässige Erweiterung und ein Verstoß gegen den Ersten Verfassungszusatz.“
Apple betont, dass man sich an die ursprüngliche Anordnung gehalten habe, sowohl bei den Gebühren als auch bei der Link-Darstellung. Die nun geforderte „Nullprovision“ sei überzogen und nicht notwendig, um den konkreten Schaden für Epic Games zu kompensieren.
Apple: Die Auflagen helfen Epic gar nicht
Apple kritisiert außerdem, dass sich die neuen Auflagen nicht nur auf Epic, sondern auf alle Entwickler auswirken – ohne dass Epic dafür eine rechtliche Grundlage geliefert habe.
„Epic konnte nie erklären, warum Apple plötzlich Links zu Käufen von Spotify, Microsoft oder Amazon erlauben soll, obwohl das Epic selbst gar nichts bringt.“
Stattdessen, so Apple, versuche Epic, mithilfe anderer Entwickler den eigenen Nutzen zu maximieren, während Apples geistiges Eigentum kostenlos verwendet werde.
Apple beruft sich auf neues Urteil des Supreme Court
Apple verweist zudem auf ein frisches Urteil des US Supreme Court im Fall Trump gegen Casa, in dem es heißt, Gerichte dürften keine einstweiligen Verfügungen erlassen, die über das zur Wiedergutmachung erforderliche Maß hinausgehen. Da Epic der einzige Kläger sei, müsse sich die Maßnahme auch nur auf Epic beziehen und nicht pauschal auf alle App-Entwickler.
Apples Ziel: Rückkehr zur ursprünglichen Verfügung
Am Ende fordert Apple das Berufungsgericht auf, die aktuelle Verfügung aufzuheben und zur ursprünglichen Anordnung zurückzukehren – ohne zusätzliche Auflagen und ohne Nullprovision. Man möchte weiterhin Gebühren für die Nutzung eigener Technologien verlangen dürfen, auch dann, wenn diese über externe Links angesteuert werden.
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