Die EU-Kommission bleibt standhaft: Trotz massiver Kritik von Apple wird der Digital Markets Act (DMA) nicht zurückgenommen. Der US-Konzern hatte die EU-Behörden dazu aufgefordert, das Gesetz entweder komplett zu kippen oder die Durchsetzung in die Hände einer unabhängigen Stelle zu legen. Doch aus Brüssel heißt es jetzt klipp und klar: „Keine Chance.“
Apple gegen den DMA: Darum geht es
Der Digital Markets Act ist ein EU-Gesetz, das großen Tech-Konzernen wie Apple, Google oder Meta klare Regeln auferlegt. Ziel: Wettbewerb stärken, Verbraucher schützen und Missbrauch von Marktmacht verhindern. So dürfen etwa eigene Dienste nicht bevorzugt, Wettbewerber nicht blockiert und Nutzer nicht in geschlossene Systeme gezwungen werden.
Apple sieht das naturgemäß anders. Laut dem Unternehmen gefährdet der DMA die Sicherheit von iPhone-Nutzern, schränkt den Datenschutz ein und sorgt für eine schlechtere Nutzererfahrung in Europa.
Apple will Reform oder Abschaffung
In einer offiziellen Stellungnahme forderte Apple die EU auf, den DMA entweder komplett zu überarbeiten oder ganz abzuschaffen. Sollte das nicht passieren, solle zumindest eine unabhängige EU-Behörde darüber entscheiden, wie das Gesetz umgesetzt wird – nicht die EU-Kommission selbst, wie bisher.
Doch der EU-Sprecher Thomas Regnier machte gegenüber France24 deutlich:
„Wir haben absolut nicht die Absicht, den DMA zurückzunehmen.“
Und weiter:
„Apple hat von Anfang an jeden einzelnen Punkt des DMA angefochten – das überrascht uns nicht.“
Sicherheitsbedenken? Die EU widerspricht
Apple betont, dass durch die neuen Regeln mehr Risiken durch Malware, Betrug oder Datenschutzverstöße entstehen. Besonders kritisiert wird, dass iPhones in der EU für Drittanbieter-App-Stores geöffnet werden müssen – was laut Apple das System angreifbarer macht.
Auch neue Funktionen wie Live-Übersetzung mit AirPods, iPhone-Mirroring oder Visited Places in Apple Maps wurden in der EU zurückgehalten, da laut Apple zusätzliche technische Maßnahmen nötig seien, um Datenschutz-Vorgaben mit Drittintegration in Einklang zu bringen.
Die EU-Kommission hält dagegen:
„Im DMA steht nirgendwo, dass Unternehmen ihre Sicherheits- oder Datenschutzstandards senken müssen.“
Eine Geldstrafe gab es auch schon
Apple wurde im April bereits zu einer Strafe von 500 Millionen Euro wegen unfairer Einschränkungen für App-Entwickler im Hinblick auf alternative Bezahlmöglichkeiten verdonnert. Apple hat dagegen Berufung eingelegt. Im Juni legte das Unternehmen außerdem Beschwerde gegen die Interoperabilitätsregeln des DMA ein.
Der Konflikt bleibt und die Fronten sind klar
Während Apple weiter auf die Bremse tritt und versucht, den DMA in Frage zu stellen, bleibt die EU unbeirrt. Für Apple bedeutet das: Anpassung statt Ablehnung. Viele Funktionen dürften für europäische Nutzer später starten oder technisch eingeschränkt sein, bis Apple Wege findet, die Vorgaben umzusetzen.
Die EU hingegen zeigt: Auch ein Gigant wie Apple hat sich an europäische Regeln zu halten. Der DMA bleibt.
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