Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Temu-Mutterkonzern „Whaleco Technology Limited“ mit Sitz in Irland eingeleitet. Anlass der Prüfung ist der Verdacht, dass der Onlinehändler Temu in unzulässiger Weise Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Handelspartner nimmt, die ihre Produkte auf der Plattform in Deutschland anbieten.

Die Behörde geht der Frage nach, ob Temu bestimmte Vorgaben macht, die eine freie Preisfestsetzung durch die Händler einschränken.

Temu ist als Plattform bereits seit 2023 auch in Deutschland aktiv und ermöglicht es Drittanbietern, Waren über eine App oder Website zu verkaufen. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern stellt lediglich die digitale Infrastruktur für den Handel zur Verfügung. Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Produkten, die an private Endkunden in Deutschland verkauft werden.

Beschwerde des Handelsverbands

Temu gehört seit Mai 2024 zu den sehr großen Onlineplattformen im Sinne der europäischen Digitalgesetze. Diese Einstufung verpflichtet zu erweiterten Berichtspflichten gegenüber der EU. Laut Unternehmensangaben lag die monatliche Nutzerzahl innerhalb der Europäischen Union im ersten Halbjahr 2025 bei rund 116 Millionen, davon etwa 19 Millionen in Deutschland.

Grundlage für die nun angestoßene Untersuchung ist eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland. Dieser kritisiert unter anderem mögliche Vorgaben durch Temu, die zu einheitlichen Endpreisen auf der Plattform führen könnten.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wären davon nicht nur Händler, sondern auch Wettbewerber auf anderen Verkaufswegen betroffen. Aus Sicht der Kartellbehörde könnten sich solche Eingriffe negativ auf den Preiswettbewerb und damit letztlich auch auf Verbraucher auswirken.

Immer wieder in der Kritik

Temu gerät nicht zum ersten Mal ins Visier von Behörden und Verbraucherschützern. In den vergangenen Monaten wurde die Plattform mehrfach wegen intransparenter Geschäftsmodelle, manipulativer Designstrategien und regulatorischer Schlupflöcher kritisiert.

Im Januar 2025 beanstandete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam mit weiteren Plattformanbietern wie Amazon, TikTok oder MediaMarkt den Einsatz sogenannter „Dark Patterns“.

Bereits im März 2024 hatte der vzbv Temu offiziell abgemahnt. Der Vorwurf: willkürliche Rabattaktionen, fehlende Angaben zur Herkunft von Bewertungen und Greenwashing durch fragwürdige Umweltversprechen.

‎Temu: Shoppe wie Milliardäre (Kostenlos, App Store) →

Der Beitrag Preisvorgaben für Händler: Temu im Visier deutscher Behörden erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Blog

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *