Mit Annahme der überarbeiteten EU-Führerscheinrichtlinie, rückt das europäische Parlament die mobile Nutzung der Fahrerlaubnis in den Mittelpunkt. Der klassische Führerschein aus Kunststoff soll künftig durch eine digitale Variante ergänzt und schrittweise ersetzt werden.
Das digitale Dokument wird direkt auf dem Smartphone gespeichert und ist europaweit gültig. Wer möchte, kann dennoch weiterhin eine physische Karte beantragen. Diese muss den nationalen Behörden zufolge innerhalb von drei Wochen ausgestellt werden.
Auch die Verwaltung und Erneuerung der Fahrerlaubnis soll durch die App-Nutzung vereinfacht werden. In Zukunft sollen etwa medizinische Selbstauskünfte über die Anwendung übermittelt werden können. Zusätzlich regeln die neuen Vorschriften, dass Entziehungen der Fahrerlaubnis grenzüberschreitend wirksam werden. Wird eine Sperre in einem EU-Land ausgesprochen, gilt sie automatisch auch im Ausstellungsstaat des Führerscheins.
Zwei Jahre auf Probe und neue Lerninhalte
Neu ist eine EU-weite Probezeit für Fahranfänger. Diese soll mindestens zwei Jahre betragen. In dieser Zeit gelten strengere Vorschriften, unter anderem bei Alkoholgrenzen. Auch 17-Jährige dürfen künftig den Pkw-Führerschein der Klasse B erwerben. Bis zur Volljährigkeit ist jedoch eine Begleitperson im Fahrzeug Pflicht.
PDF-Download: Entwurf der EU-Führerscheinvorschriften
Zudem wurde der Prüfungsumfang ausgeweitet. Neben dem Wissen um Abbiege- und Totwinkelrisiken müssen Prüflinge auch Kenntnisse über moderne Fahrerassistenzsysteme und den sicheren Umgang mit Mobiltelefonen am Steuer nachweisen. Die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Fußgänger oder Radfahrer rückt stärker in den Fokus.
Einführung innerhalb von vier Jahren geplant
Für Motorräder und Autos bleibt die Gültigkeit der Führerscheine bei maximal 15 Jahren. Mitgliedstaaten dürfen kürzere Fristen ansetzen, etwa bei Nutzung als amtliches Ausweisdokument oder bei älteren Fahrern. In diesen Fällen sind zusätzliche Gesundheitsprüfungen oder Auffrischungskurse möglich.
Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Danach bleibt ein weiteres Jahr für die technische Vorbereitung der neuen Regelungen.
Führerscheinprüfung: App soll Theorieunterricht ersetzen
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