Die französische Verbraucherschutzorganisation CLCV hat Mitte November eine Sammelklage gegen Apple beim Pariser Zivilgericht eingereicht. Im Mittelpunkt stehen Vorgaben des App Store, die nach Einschätzung der Organisation zu höheren Kosten für Nutzer von iPhone und iPad geführt haben.

Grundlage der Klage ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem März 2024. Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass Apple Anbieter von Musik-Streaming-Diensten verpflichtet hat, Zahlungen über die In-App-Käufe des App Stores abzuwickeln. Auf Zahlungen über dieses System fällt eine Gebühr an, die im ersten Jahr meist 30 Prozent und in den Folgejahren 15 Prozent beträgt.

Umsatzbeteiligung an Kunden durchgereicht

Die Gebühren seien in vielen Fällen an die Kunden weitergegeben worden. Abonnements, die über den App Store abgeschlossen wurden, hätten deshalb regelmäßig ein bis drei Euro pro Monat mehr gekostet als identische Angebote auf den Webseiten von Spotify, Deezer, YouTube Music, Tidal oder Qobuz. Parallel habe Apple die Anbieter daran gehindert, ihre Kunden auf günstigere Alternativen außerhalb des App Store aufmerksam zu machen.

Die Verbraucherschutzorganisation bewertet diese Vorgaben als irreführend. Aus ihrer Sicht fehlte Verbraucherinnen und Verbrauchern eine zentrale Preisinformation. Viele Nutzer hätten über längere Zeit zu hohe Gebühren gezahlt, weil Informationen über preiswertere Abschlusswege nicht zugänglich waren.

Entschädigungen für betroffene Kunden

Wenn das Gericht die Argumentation der CLCV bestätigt, könnten französische Kunden Entschädigungen erhalten. Anspruch hätten Personen, die zwischen 2011 und 2025 ein Musikabonnement über den App Store abgeschlossen haben und dadurch höhere Kosten tragen mussten. Die Organisation spricht von einem finanziellen Schaden sowie einem immateriellen Nachteil, da die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten eingeschränkt war.

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