Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Telekom abgemahnt, weil aus ihrer Sicht der digitale Kündigungsprozess durch den Bonner Netzbetreiber zu stark beeinflusst wird. Wer auf der Webseite des Unternehmens einen Laufzeitvertrag beenden möchte, sieht unmittelbar einen auffälligen Hinweisblock mit möglichen negativen Folgen.
Dort wird unter anderem darauf verwiesen, dass die Mobilfunknummer verloren gehen könne oder im Ausland höhere Kosten entstehen könnten. Die Verbraucherschützer bewerten diese Gestaltung als Versuch, Vertragskunden von ihrem Vorhaben abzubringen.
Kritik an „Warnhinweisen“ auf der Telekom-Website
Die Organisation verweist auf den Digital Services Act, der bestimmte Formen der Nutzerlenkung untersagt. Digitale Diensteanbieter sollen keine Gestaltungen einsetzen, die Entscheidungen unter Druck setzen oder Handlungen erschweren.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer erfüllt das Kündigungsformular der Telekom genau diese Merkmale. Es lenke den Blick auf Risiken, ohne die tatsächliche Rechtslage klarzustellen.
Hinweise entgegen gesetzlicher Vorgaben
Aus der Sicht der Verbraucherzentrale führt die Darstellung zudem zu Missverständnissen. Die Behauptung, eine Mobilfunknummer könne nach der Kündigung verloren gehen, ignoriert die gesetzliche Pflicht zur Rufnummernmitnahme, die allen Kundinnen und Kunden offensteht. Ebenso sei der Verweis auf mögliche Kosten im europäischen Ausland unzutreffend. Die geltenden Roaming-Regeln untersagen zusätzliche Entgelte innerhalb der EU unabhängig vom gewählten Tarif oder Anbieter.
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Die Telekom wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und das Kündigungsformular anzupassen. Sollte das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nachkommen, kündigt die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte an.
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