Jony Ive und OpenAI dürfen ihr geplantes KI-Gerät nicht „io“ nennen. Das entschied ein US-Berufungsgericht und bestätigte damit die einstweilige Verfügung, die das KI-Audio-Startup iyO gegen OpenAI angestrebt hatte, nachdem die Partnerschaft zwischen OpenAI und Jony Ive bekannt geworden war. Das geplante Branding als „io“ sei zu nah am Namen „iyO“ und könne iyO, das ebenfalls an einer KI-Hardware arbeitet, daher nachträglich schädigen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Wie aus Gerichtsakten hervorgeht, hatte OpenAI-Chef Sam Altman und Jony Ive sich bereits 2023 für io als Namen für das KI-Gerät entschieden, das die beiden gemeinsam entwickeln. Der CEO von iyO, Jason Rugolo, soll Anfang 2025 auf Sam Altman zugegangen sein, um finanzielle Förderung für sein Projekt zu erhalten, das er als „die Zukunft der Mensch-Computer-Schnittstelle“ zu verkaufen versuchte. Offenbar lehnte Altman damals mit den Worten ab, dass er an „etwas Wettbewerbsfähigem“ arbeite.

Dennoch entschied ein Bezirksgericht, dass Ive und Altman den Namen „io“ für das geplante KI-Gerät nicht nutzen dürfen und erließ eine einstweilige Verfügung. Das „io“-Branding wurde dann von OpenAI entfernt. Ein weiteres Gericht bestätigte diese Entscheidung nun und erklärte, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen „iO” und „iyO” bestehe, was aufgrund der Größe von OpenAI für das deutlich kleinere iyO zu diversen Schäden und Verlusten führen könnte.

Rechtsstreit dürfte andauern

Der Name io darf nun von OpenAI nicht für Produkte verwendet werden, die denen von iyO ähneln. Nun geht der Fall an das Bezirksgericht zurück, wo Anfang April nächsten Jahres eine entsprechende Anhörung stattfinden soll. Es wird erwartet, dass sich der Rechtsstreit noch bis 2028 hinziehen wird. Das besagte KI-Gerät von OpenAI wird für 2026 erwartet.

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