Ein US-Berufungsgericht hat Apple im langjährigen Verfahren mit Epic Games einen Teilerfolg verschafft. Das zuständige Gericht des neunten Bundesgerichtsbezirks entschied, dass einzelne Teile einer Anordnung aus dem Frühjahr zu weit gefasst waren und angepasst werden müssen.
Gleichzeitig bestätigte es jedoch den Großteil der zuvor verhängten Sanktionen sowie eine zentrale einstweilige Verfügung, die Apple bereits seit 2021 zu Änderungen im App Store verpflichtet.
Konkret ging es um eine Entscheidung der Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers, die Apple im April wegen Missachtung eines früheren Urteils gerügt hatte. Sie hatte dem Unternehmen untersagt, Gebühren für Käufe zu verlangen, die außerhalb des App Stores stattfinden. Das Berufungsgericht stellte nun klar, dass Apple grundsätzlich eine Provision für solche externen Transaktionen verlangen darf. Allerdings müsse diese angemessen sein und dürfe nicht unbegrenzt festgesetzt werden.
Streit um Provisionen und externe Bezahlwege
Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Klage von Epic Games aus dem Jahr 2020. Die Fortnite-Entwickler wollten erreichen, dass Apple seine Kontrolle über Zahlungswege und die Verteilung von Apps auf iPhones lockert. Apple setzte sich in weiten Teilen durch, wurde aber verpflichtet, Entwicklern das Verlinken auf alternative Bezahlmöglichkeiten zu erlauben.
Apple kam dieser Vorgabe nach, führte jedoch eine neue Regel ein. Für Käufe, die innerhalb von sieben Tagen nach dem Anklicken eines solchen Links außerhalb des App Stores erfolgen, verlangte das Unternehmen eine Provision von 27 Prozent. Innerhalb des App Stores liegt diese Gebühr bei 30 Prozent. Epic wertete dies als Umgehung der gerichtlichen Auflagen und beantragte ein Ordnungsgeld wegen Missachtung des Urteils.
Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation teilweise. Es bestätigte, dass Apple gegen den Kern der ursprünglichen Anordnung verstoßen habe, schränkte aber das pauschale Gebührenverbot der Vorinstanz ein. Apple erhält damit die Möglichkeit, eine reduzierte Provision zu rechtfertigen, muss sich dabei jedoch an klare Grenzen halten.
Epic-Games-Chef Tim Sweeney begrüßte die Entscheidung und sieht darin eine Stärkung von Entwicklern und Nutzern. Apple wies den Vorwurf eines Regelverstoßes erneut zurück und hatte argumentiert, die neue Anordnung gehe über das ursprüngliche Urteil hinaus. Diese Sichtweise teilte das Berufungsgericht nur in Teilen.
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