Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 ein Urteil des OLG Köln zur Speicherung erledigter Zahlungsstörungen aufgehoben. Zentraler Punkt der Entscheidung ist, dass der BGH die im Code of Conduct festgelegten Prüf- und Speicherfristen sowie deren Wirkweise als typisierte Interessensabwägung…

Zum Beitrag: Schufa-Speicherfristen rechtens

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