Die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung beinhaltet. Das Gesetz soll Internetanbieter dazu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang zu speichern. Dies diene dem Ziel, Onlinekriminalität und Sexualstraftaten besser bekämpfen zu können.
Auch zusätzliche Informationen sollen durch die Provider gespeichert werden, um die IP-Adresse dann auch dem tatsächlichen Nutzer zuordnen zu können. IP-Adressen selbst werden nur temporär vergeben, erlauben aber die eindeutige Identifizierung eines Computers und Anschlussinhabers, der im Internet aktiv war.
Zuerst hatte die Bild-Zeitung über den Gesetzesentwurf berichtet, der vom Justizministerium offenbar in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium und dem Innenministerium erarbeitet worden sein soll. Wie die Bild berichtet, habe Stefanie Hubig den Entwurf kürzlich an die übrigen Ministerien zur Abstimmung übermittelt.
Gemäß dem Entwurf sollen Internetanbieter nun dazu verpflichtet werden, zu speichern, welche IP-Adresse welchem Internetanschluss zugeordnet war. Grund dafür sei, dass die IP-Adressen, so Hubig in der Bild, oftmals die einzigen Spuren seien, die Täter im Netz hinterließen.
Datenschützer sehen Vorratsdatenspeicherung kritisch
Von der Gewerkschaft der Polizei bekam Hubig Rückenwind für ihren Vorschlag. Allerdings empfiehlt die Gewerkschaft eine deutlich längere Speicherfrist als die im Gesetz vorgeschlagenen drei Monate. Datenschützer sehen den Vorstoß hingegen kritisch. Sie befürchten eine Gefährdung der Grundrechte. Justizministerin Hubig wies diesen Vorwurf zurück. Gegenüber Bild sagte sie: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.
Ob das Gesetz tatsächlich in der geplanten Form in Kraft treten wird, soll Anfang des nächsten Jahres beschlossen werden. Tatsächlich kommen Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung bereits seit mehreren Jahren immer wieder auf den Tisch. Auch auf EU-Ebene gibt es entsprechende Vorstöße. Diese reichen sogar noch weiter als der deutsche Vorschlag, denn darin ist unter anderem die Rede von einer Speicherdauer von einem Jahr. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal und Telegram sollen die IP-Adressen ihrer Nutzer speichern müssen.
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