Die Verkehrsministerien der Länder drängen auf ein weitreichenderes Vorgehen gegen Smartphone-Apps wie blitzer.de, die Autofahrer vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Bislang ist in Deutschland nicht die bloße Existenz solcher Anwendungen untersagt, sondern nur ihre Nutzung während der Fahrt.

Wird eine aktive Verwendung festgestellt, drohen 75 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Nach Auffassung der Länder reicht diese Regelung nicht mehr aus, weil Verstöße häufig nur bei Zufallskontrollen entdeckt werden und damit nur ein kleiner Teil der Nutzer erfasst wird.

PDF-Download: Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

In einer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Straßenverkehrsrecht fordern die Länder deshalb ein sogenanntes Mitführverbot. Damit würde es bereits ausreichen, dass eine entsprechende App auf dem Smartphone installiert oder betriebsbereit ist. Polizeibeamte könnten dies bei Kontrollen prüfen, ohne den Nachweis einer aktiven Nutzung führen zu müssen. So soll die Durchsetzung der Verkehrsregeln vereinfacht und die Abschreckungswirkung erhöht werden.

Warum die Länder härter vorgehen wollen

Blitzerwarn-Apps zeigen in Echtzeit an, wo mobile oder stationäre Geschwindigkeitsmessungen stattfinden. Die Daten stammen meist aus Community-Meldungen oder aus frei zugänglichen Informationen. Nach Ansicht der Länder dienen diese Angebote allein dazu, Sanktionen zu umgehen. In den App-Stores werden sie häufig mit Versprechen beworben, die auf das Vermeiden von Bußgeldern und Punkten abzielen. Aus Sicht der Verkehrsministerien untergräbt das die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer und schwächt die präventive Wirkung von Kontrollen.

Die Länder argumentieren zudem mit der Verkehrssicherheit. Tempolimits sollen nicht nur punktuell vor Messstellen beachtet werden, sondern flächendeckend. Wer nur dort langsamer fährt, wo eine Warnung erscheint, verändert sein Fahrverhalten nicht nachhaltig. Ein strengeres Verbot soll daher dazu beitragen, dass Geschwindigkeitsregeln insgesamt eingehalten werden.

Frankreich als Vorbild für ein Mitführverbot

Als Referenz nennen die Länder Frankreich. Dort ist es bereits unzulässig, entsprechende Warnsysteme im Fahrzeug mitzuführen. Damit wird nicht zwischen Nutzung und bloßem Vorhandensein unterschieden. Diese Regelung gilt sowohl für fest eingebaute Geräte als auch für Smartphone-Apps. Die französischen Behörden können dadurch einfacher kontrollieren und Verstöße konsequenter ahnden.

In Deutschland soll der Vorstoß der Länder im Rahmen der geplanten Reform des Straßenverkehrsgesetzes von Union und SPD aufgegriffen werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung behandelt zahlreiche Themen von der Digitalisierung der Fahrzeugpapiere bis zu neuen Kontrollmöglichkeiten im ruhenden Verkehr. Die Forderung nach einem vollständigen Verbot von Blitzerwarn-Apps ist Teil der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Paket. Ob und in welcher Form sie in das Gesetz aufgenommen wird, entscheidet das weitere parlamentarische Verfahren.

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