Im Jahr 2022 erhöhte der bekannte Internethändler Amazon die Preise für den eigenen Premium-Dienst Amazon Prime. Mittlerweile haben zwei Gerichte befunden, dass die zugrundeliegende Klausel der AGB unwirksam sei. Nutzer und Nutzerinnen von Amazon Prime im entsprechenden Zeitraum können sich daher nun einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen, um möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge für Amazon Prime zurückzubekommen.
Über die anstehende Sammelklage hatte die Verbraucherzentrale NRW bereits zuvor informiert. Nun können Betroffene selbst aktiv werden und sich in das nun geöffnete Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Auf diesem Weg will die Verbraucherzentrale NRW Rückzahlungen für die umstrittene Preiserhöhung, die Amazon 2022 einführte, durchsetzen.
Wir blicken zurück: Die Preise des optional von Amazon angebotenen Prime-Abonnements wurden zum 15. September 2022 erhöht. Bei einer monatlichen Zahlung erhöhte sich der Preis von 7,99 auf 8,99 Euro, das Jahresabo stieg preislich von 69 auf 89,90 Euro an. Auch für Studierende wurden die Preise von Amazon Prime angehoben: Sie zahlten statt 3,99 nun 4,49 Euro/Monat bzw. statt 34 nun 44,99 Euro/Jahr. Die Verbraucherzentrale NRW berichtet dazu auf der eigens eingerichteten Infoseite zum Fall:
„Die Verbraucherzentrale NRW hält die zugrundeliegende AGB-Klausel für unangemessen benachteiligend und intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden damit für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitige Preiserhöhung 2022 für Prime-Abos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise und auch Prime-Student-Abos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise. (Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage). Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise/Entgelte vom Anbieter für die Betroffenen zurückholen. Es soll klargestellt werden, dass einseitige Preiserhöhungen so nicht möglich waren.“
Erstattungsbeträge sind vom individuellen Fall abhängig
Wer im betroffenen Zeitraum zur Kundschaft von Amazon Prime gehörte, kann über den Eintrag im Klageregister geltend machen, dass Amazon die zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Dabei geht es je nach abgeschlossenem Abonnement und dem Zeitraum, in dem das Prime-Abo aktiv war, um unterschiedliche Beträge pro Nutzer bzw. Nutzerin.
Auf der Infoseite der Verbraucherzentrale NRW gibt es nicht nur einen detaillierten Überblick über den Fall, sondern auch einen sogenannten „Klage-Check“, mit dem man selbst nach Beantwortung einiger Fragen herausfinden kann, ob man Ansprüche auf eine Erstattung durch Eintrag ins Klageregister hat. Wer sich direkt eintragen möchte, findet das Anmeldeformular des Bundesamts für Justiz hier.
Die Sammelklage bezüglich der Prime-Preiserhöhung ist übrigens nicht die einzige, die derzeit in Bearbeitung ist. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon eingerichtet, die viele Amazon-Kunden und -Kundinnen betrifft. Dabei geht es um die am 5. Februar 2024 deutschlandweit eingeführte zusätzliche Werbung sowie die Qualitätsverringerung bei Bild und Ton für den Amazon-Videodienst Amazon Prime Video. Hier ist das Klageregister schon länger geöffnet: Wer meint, betroffen zu sein, kann sich auf der Website der Verbraucherzentrale Sachsen informieren oder sich hier direkt ins Klageregister eintragen.
Der Beitrag Amazon-Sammelklage: Eintrag ins Klageregister ab sofort möglich erschien zuerst auf appgefahren.de.
