Ein französisches Gericht hat entschieden, dass Apple seine App-Tracking-Abfrage weiterhin unverändert einsetzen darf. Die Pariser Richter haben damit gegen eine von verschiedenen Verbänden und Unternehmen der Online-Werbebranche eingereichte Klage entschieden. Diese hatten in der Abfrage eine Wettbewerbsverzerrung gesehen.

Die bereits seit mehreren Jahren in iOS integrierte App-Tracking-Abfrage ist in zahlreichen Ländern umstritten. Dabei wird weniger das eigentliche Ziel dieser Abfrage, sondern vielmehr die Umsetzung durch Apple kritisiert. Der Ansatz, dass Nutzer auf diese Weise mehr Kontrolle über die Weitergabe ihrer Daten erhalten, wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Die Kritiker werfen Apple jedoch vor, die Nutzer nicht ausreichend neutral über Zweck und Funktionsweise der Abfrage zu informieren.

Werbemöglichkeiten für Entwickler eingeschränkt

Nach Darstellung der Kläger sorgt die Abfrage dafür, dass ein Großteil der Nutzer die Erlaubnis zur Datenverfolgung verweigere. Dadurch würden die Möglichkeiten zur gezielten Ausspielung von Werbung deutlich eingeschränkt. Dies trifft nach Darstellung der Kläger insbesondere kleinere App-Anbieter, die in stärkerem Maße auf personalisierte Werbung angewiesen sind, um ihre Unternehmen zu finanzieren.

Apple hat die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme begrüßt und sämtliche Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Das Unternehmen betont erneut seinen Standpunkt, dem zufolge die Funktion den Datenschutz stärke und auch von Datenschutzorganisationen und Aufsichtsbehörden positiv bewertet werde.

Integration auch in weiteren Ländern auf dem Prüfstand

Vom Tisch dürfte der Streit um diese Integration allerdings auch nach dem Pariser Urteil nicht sein. Ähnliche Verfahren und Untersuchungen zu diesem Thema laufen auch in anderen Ländern. So blickt das Bundeskartellamt hierzulande schon seit längerer Zeit kritisch auf die Umsetzung von Apples „App Tracking Transparency“ und einen möglichen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht. In Italien wurde diesbezüglich bereits eine Kartellstrafe verhängt und in Polen läuft eine ähnlich gelagerte Klage.

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