Nach dem Fahrzeugschein, jetzt das Führungszeugnis: Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung zentraler Verwaltungsleistungen voran. Mit einem neu beschlossenen Gesetzentwurf sollen Abläufe vereinfacht, Bearbeitungszeiten verkürzt und der Zugang zu staatlichen Leistungen erleichtert werden.

Dafür fokussiert sich das Kabinett aktuell auf die Ausweitung notarieller Online-Verfahren sowie die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses. Beide Maßnahmen zielen darauf, bislang papiergebundene Angebote in verlässliche digitale Dienstleistungen zu überführen.

Notarielle Verfahren per Videokommunikation

Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen sind für viele wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge erforderlich. Dazu zählen unter anderem Unternehmensgründungen und Einträge in öffentliche Register. Künftig sollen weitere dieser Schritte per Videokommunikation möglich sein. Die Identitätsprüfung und die rechtliche Beratung erfolgen dabei digital, bleiben aber rechtssicher ausgestaltet. Ein zusätzlicher Termin vor Ort wird in vielen Fällen entbehrlich.

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Durch die Ausweitung der Online-Verfahren verringert sich der organisatorische Aufwand für Unternehmen und Gründer. Zeitintensive Anfahrten und Terminabstimmungen entfallen häufiger. Gleichzeitig bleibt die Funktion des Notars als unabhängige Instanz erhalten. Das Gesetz schafft hierfür den rechtlichen Rahmen und erweitert bestehende digitale Angebote, die bislang nur für ausgewählte Vorgänge zur Verfügung standen.

Digitales Führungszeugnis noch 2026

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Digitalisierung des Führungszeugnisses. Jährlich werden in Deutschland mehrere Millionen dieser Dokumente beantragt. Bisher erfolgt die Ausstellung überwiegend in Papierform, was mit Wartezeiten und Medienwechseln verbunden ist. Künftig soll das Führungszeugnis nicht nur digital angefordert, sondern auch bereitgestellt werden können.

Das jetzt vorgestellte Gesetz legt die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Abruf fest. Der Rollout ist für das laufende Jahr vorgesehen. Antragstellung, Übermittlung und Weitergabe sollen dadurch beschleunigt werden. Für Antragsteller entfällt der postalische Versand, Arbeitgeber erhalten die Unterlagen schneller und in standardisierter Form.

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