KI-Dienste sind praktisch, können aber auch viel Unheil anrichten: Gerade im Videobereich gibt es zunehmend Fake-Aufnahmen und mittels KI erstellte Fälschungen. Diesem will Amazon mit dem eigenen Sicherheitskamera-System Ring entgegenwirken und hat nun den Dienst Ring Verify vorgestellt, der es ermöglichen soll, mit Ring-Kameras aufgenommene Videos auf ihre Echtheit überprüfen zu lassen.
Mit Ring Verify soll es Nutzern und Nutzerinnen ermöglicht werden, festzustellen, ob von der Ring-Kamera heruntergeladene oder weiterverbreitete Videoaufnahmen seit dem Export aus der Ring-Cloud verändert bzw. manipuliert wurden. Wie Amazon berichtet, sollen alle Ring-Videos, die ab Dezember 2025 aus der Ring-Cloud geladen oder geteilt wurden, mit einer digitalen Signatur versehen werden. Diese Signatur dient quasi als Kontrollmechanismus, ob ein Videoclip nachträglich bearbeitet worden ist oder nicht.
Wie Amazon auf der Ring Verify-Website berichtet, soll sogar das Kürzen eines Videos um eine Sekunden, das Anpassen der Helligkeit oder ein Zuschneiden dazu führen, dass die Verifikation fehlschlagen kann. Wird ein Ring-Video, das man erhalten hat, als „nicht verifiziert“ angezeigt, bedeute dies, dass Ring die Herkunft des Videos nicht bestätigen könne, beispielsweise durch Bearbeitung oder Veränderung.
Video muss im MP4-Format vorliegen
Die Videos können einfach per Drag-and-Drop verifiziert werden.
Personen, die ein Ring-Video zur Verfügung gestellt bekommen haben, können über die oben verlinkte Website die entsprechende Videodatei im Browser hochladen und überprüfen lassen. Amazon gibt an, dass die Videos nicht auf die Server des Unternehmens hochgeladen werden, sondern lediglich die digitale Signatur des Videoclips abgeglichen werde. So soll festgestellt werden, ob es sich um eine Originaldatei von einer Ring-Kamera handelt oder nicht. Zudem muss das Video im MP4-Format vorliegen.
Als mögliche Anwendungsfälle könne laut Amazon der Austausch von Videodateien mit Nachbarn oder dem Freundeskreis in Frage kommen, ebenso wie die Dokumentation von Ereignissen, beispielsweise bei Versicherungsfällen, bei einer Anzeige bei der Polizei oder vor Gericht. Leider lässt sich die Echtheitsprüfung nicht für alle Fälle einsetzen: Hat man Videos vor Dezember 2025 aufgenommen und will diese teilen, greift die digitale Signatur nicht. Auch Videos, die mit einer aktiven Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gespeichert wurden, können nicht verifiziert werden, ebenso nicht wie Videoclips, die bearbeitet und danach erneut gespeichert wurden.
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