Die Europäische Kommission plant, das Prinzip „Roaming wie zu Hause“ auf sechs Staaten des Westbalkans auszudehnen. Künftig könnten Reisende zwischen der Europäischen Union und Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien sowie Serbien ihr Mobiltelefon zu Inlandstarifen nutzen.

Voraussetzung ist, dass entsprechende Abkommen geschlossen und die dortigen Regelungen vollständig an das EU-Recht angepasst werden.

Mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag bittet die Kommission den Rat der Europäischen Union um ein Mandat für Verhandlungen. Nach einer Zustimmung sollen bilaterale Abkommen mit jedem einzelnen Partnerstaat ausgearbeitet werden. Erst wenn diese Verträge abgeschlossen und die technischen sowie rechtlichen Vorgaben umgesetzt sind, würde die Region Teil des EU-Roaminggebiets.

Telefonieren und Surfen ohne Zusatzkosten

Das EU-Modell „Roaming wie zu Hause“ erlaubt es Bürgern innerhalb der Union seit Jahren, ohne zusätzliche Gebühren zu telefonieren, SMS zu versenden und mobile Daten zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt so, als befänden sich die Nutzer im Heimatland. Dieses System soll nun auch für Reisen zwischen der EU und dem Westbalkan gelten.

Bereits heute existieren freiwillige Vereinbarungen zwischen einzelnen Mobilfunkanbietern, die vergünstigte Tarife ermöglichen. Zudem gilt innerhalb des Westbalkans ein regionales Abkommen, das die Roamingkosten zwischen diesen Ländern reduziert. Die geplante Integration in das EU-System würde diese Ansätze vereinheitlichen und verbindlich machen.

Schrittweise Annäherung an den Binnenmarkt

Die Initiative ist Teil des Wachstumsplans der EU für den westlichen Balkan aus dem Jahr 2023. Dieser sieht vor, die Partnerländer schrittweise an den europäischen Binnenmarkt heranzuführen, noch bevor ein möglicher EU-Beitritt vollzogen ist. Durch die Übernahme von EU-Regeln sollen wirtschaftliche Verflechtungen gestärkt und konkrete Vorteile für Bürger geschaffen werden.

Die Ausweitung des Roamingregimes gilt dabei als praktisches Beispiel für diese Annäherung. Ob und wann die Regelung in Kraft treten kann, hängt nun vom weiteren Verlauf der Verhandlungen ab.

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