Kunden des Video-Streaming-Sienstes Disney+ erhalten derzeit nicht überall die Bildqualität, die viele Geräte und Premium-Abos eigentlich unterstützen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen kann daraus ein Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Abogebühren entstehen.

Hintergrund ist ein Patentkonflikt zwischen Disney und dem US-Technologieunternehmen InterDigital. Eine Entscheidung des Landgerichts München aus dem vergangenen November verpflichtet den Streaminganbieter dazu, bestimmte Technologien für die Bildoptimierung vorübergehend einzuschränken.

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Einige Inhalte werden deshalb aktuell nicht mehr in allen bislang unterstützten Videoformaten angeboten.

Urteil beschränkt Einsatz bestimmter HDR-Techniken

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen Verfahren zur Darstellung von HDR-Inhalten. HDR steht für einen erweiterten Dynamikumfang bei Videos. Dabei werden helle und dunkle Bildbereiche differenzierter dargestellt. Zusätzlich kann ein größerer Farbraum genutzt werden.

Infolge des Urteils musste Disney auf seiner Plattform mehrere hochauflösende Bildformate zeitweise deaktivieren. Dazu gehört auch Dolby Vision. Dieses Verfahren nutzt dynamische Metadaten. Dadurch können Helligkeit, Kontrast und Farbdarstellung für einzelne Szenen oder sogar für einzelne Bilder angepasst werden.

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Das grundlegende HDR-Format HDR10 ist inzwischen wieder verfügbar. Bei diesem Standard gelten die Einstellungen jedoch für den gesamten Film oder eine komplette Episode. Eine Anpassung einzelner Szenen findet nicht statt.

Rechtliche Ansprüche für Abonnenten

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist für Kunden entscheidend, welche Eigenschaften bei Abschluss eines Abonnements erwartet werden dürfen. Wenn ein kostenpflichtiges Angebot zeitweise nicht die beworbene Bildqualität liefert, kann dies aus Sicht der Verbraucherschützer als Sachmangel gelten.

Parallel beschäftigt sich die Verbraucherzentrale auch mit der Vermarktung der Audiofunktionen des Dienstes. Das Premium-Angebot wird unter anderem mit Unterstützung für Dolby Atmos beworben. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird jedoch nicht ausreichend deutlich gemacht, dass diese Tonqualität nur bei einem Teil der Inhalte verfügbar ist.

Betroffene Abonnenten könnten deshalb den Preis ihres Abonnements für den Zeitraum mit reduzierter Bildqualität mindern und einen Teil bereits gezahlter Beiträge zurückverlangen.

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