Die Bundesnetzagentur hat heute ein frisches Werkzeug freigeschaltet. Es hört auf den Namen Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, kurz RaVT. Wer überprüfen möchte, ob an der eigenen Wohnanschrift die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversorgung theoretisch anliegt, kann das nun auch über die…
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