Für Festnetzanschlüsse gibt es das bereits. Künftig können auch Nutzer mobiler Internetzugänge die Qualität ihres Anschlusses überprüfen, um bei unzureichender Leistung von ihrem Recht auf Minderung oder gar einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. Die entsprechende Verfügung tritt am 20. April in Kraft. Begleitend wird ab diesem Zeitpunkt auch eine neue App zur Verfügung stehen, mit der Nutzer die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs überprüfen und dokumentieren können.
Die Grundlage bilden neue, von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk. Die Behörde konkretisiert darin, unter welchen Bedingungen eine erhebliche Abweichung zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlich erreichter Geschwindigkeit im Mobilfunk vorliegt. Verbraucher sollen damit eine verlässliche Grundlage erhalten, um bei anhaltenden Leistungsproblemen Ansprüche gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen.
Unsere Regelungen konkretisieren eine Minderleistung im Mobilfunk. Mit unserem Messtool können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als Maximalleistung vereinbart worden ist. So können sie Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Anbieter geltend machen.
-Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
30 Messungen als Grundlage für den Nachweis
Für den Nachweis einer Minderleistung sieht die Bundesnetzagentur ein festgelegtes Messverfahren vor. Grundsätzlich sind dafür 30 einzelne Messungen erforderlich. Diese müssen sich über fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen verteilen. Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, kann das Verfahren vorzeitig beendet werden. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte maximale Geschwindigkeit nicht erreicht wird.
Bei den Messungen werden allerdings bestimmte Abschläge berücksichtigt, die je nach Region unterschiedlich ausfallen. Die Behörde hat das Bundesgebiet dafür in Rasterzellen von jeweils 300 × 300 Metern eingeteilt. Je nach Bevölkerungsdichte gelten unterschiedliche Mindestwerte für die erreichbare Geschwindigkeit. So muss in dicht besiedelten Gebieten mindestens ein Viertel der vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 10 Prozent. Angesichts der oft sehr hohen vereinbarten Maximalgeschwindigkeiten ergeben sich nach Einschätzung der Netzagentur auch bei diesen Abschlägen noch ausreichend hohe Datenübertragungsraten.
App dient als offizielles Messinstrument
Die für den Nachweis nötige App wird vom 20. April an unter dem Namen „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ in den App-Stores für iOS und Android verfügbar sein.
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