Der Beitrag Das P-Konto und der Bankberater, der eigentlich gar nichts weiß erschien zuerst beim Online-Magazin BASIC thinking. Über unseren Newsletter UPDATE startest du jeden Morgen bestens informiert in den Tag.

Der NDR hat dokumentiert, was viele längst geahnt haben: In Schleswig-Holstein warten Menschen mit Schulden monatelang auf einen Beratungstermin. Monatelang. In dieser Zeit laufen Zinsen, kommen Vollstreckungsbescheide und eskalieren Situationen, die noch lösbar gewesen wären. Doch das ist nur ein Problem. Das andere spricht kaum jemand an. Was passiert eigentlich, wenn jemand in dieser Wartezeit zur Bank geht und nach einem P-Konto fragt? Eine kommentierende Analyse von Tibor Bauer – alias „Mr. Schufa“.

Was ist ein P-Konto?

Seit 2010 hat jeder Kontoinhaber das Recht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln: das sogenannte P-Konto. Klingt technisch, ist aber simpel gedacht: Wer gepfändet wird, soll trotzdem Miete zahlen, einkaufen und Strom bezahlen können. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.560 Euro im Monat – diesen Betrag darf kein Gläubiger anrühren. Wer Kinder hat, Unterhalt zahlt oder Sozialleistungen bezieht, kann noch mehr schützen.

Für eine unterhaltsberechtigte Person kommen monatlich rund 585 Euro oben drauf. Das ist kein kleiner Betrag. Für viele ist das der Unterschied zwischen Miete zahlen und Miete schulden. Der Haken: Diese Erhöhung kommt nicht von selbst. Man braucht eine Bescheinigung, die man bei der Bank vorlegt. Und genau da wird es heikel.

Was Bankmitarbeiter sagen – und was davon stimmt

Ich arbeite seit Jahren mit Menschen, die in Schulden stecken. Die Schilderungen, die ich aus Bankgesprächen höre, sind manchmal so falsch, dass man nicht weiß, ob man lachen oder den Kopf schütteln soll. Ein paar echte Klassiker:

„Sie können das P-Konto nur einmal im Leben beantragen.“ Falsch! Diese Regel existiert nicht.
„Ihren Freibetrag können wir nicht erhöhen, da müssten Sie zum Gericht.“ Meistens falsch. Schuldnerberatungsstellen, Anwälte, das Jobcenter oder die Familienkasse: All diese Stellen können die Bescheinigung ausstellen. Das Gericht ist einer von mehreren Wegen, selten der erste.
„Das geht diese Woche nicht mehr.“ Und schon ist ein weiterer Monat weg. Geld, das dem Betroffenen gehört, landet beim Gläubiger.

Warum passiert das? Weil das Thema P-Konto in der Bankausbildung etwa so viel Raum einnimmt wie Briefmarkensammeln als Freizeitgestaltung. Wer dreimal im Jahr dazu gefragt wird, hat schlicht keine Routine.

Die Stille hinter dem Schalter

Wer mit einer Kontopfändung konfrontiert ist, befindet sich meistens in einer Ausnahmesituation. Gestresst. Beschämt. Oft kaum in der Lage, klare Fragen zu stellen. Wenn dann jemand im Anzug mit ruhiger Stimme erklärt, dass „da nichts zu machen ist“, glaubt man das. Warum auch nicht? Man handelt entsprechend. Das heißt: Man handelt gar nicht.

Ein Schuldner mit zwei Kindern und Kindergeldbezug hat Anspruch auf einen Freibetrag, der den Grundbetrag deutlich übersteigt. Wer das nicht weiß, wem das niemand erklärt, dem werden Monat für Monat Beträge abgezogen, die rechtlich nie hätten abgezogen werden dürfen. Das ist kein Randproblem. Das ist der Unterschied zwischen einer gesicherten Wohnung und einer Kündigung.

Wer hat Schuld? Falsche Frage!

Einzelne Banken oder Mitarbeiter vorzuführen bringt nichts. Das P-Konto-Recht hat sich im letzten Jahrzehnt mehrfach verändert, Freigrenzen werden regelmäßig angepasst, Ausnahmen kommen dazu. Das ist kein Stoff für die erste Arbeitswoche – das ist ein mehrtägiger Kurs. Den kaum jemand bekommt.

Das eigentliche Problem ist nicht der Mensch hinter dem Schalter. Das eigentliche Problem ist, dass Banken Mitarbeiter in Produkten schulen, nicht in Schutzrechten. Kreditverkauf ja. Vollstreckungsschutz? Eher nicht.

Was Betroffene konkret tun können

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, ein Konto umzuwandeln. Kein Ermessen, keine Ausrede, keine Verzögerung. Die Bescheinigung für einen erhöhten Freibetrag holt man sich nicht bei der Bank – die stellt sie nicht aus. Das machen anerkannte Schuldnerberatungsstellen, das Jobcenter, die Familienkasse oder ein Anwalt. Diese Bescheinigung bringt man zur Bank. Fertig.

Wenn die Bank sie trotzdem nicht anerkennt – das kommt vor, ist rechtlich umstritten – gibt es noch den Weg über das Vollstreckungsgericht. Mühsamer, aber gangbar. Und noch ein praktischer Hinweis: Schuldnerberatungsstellen mit langen Wartelisten können für eine P-Konto-Bescheinigung oft deutlich schneller helfen als für eine vollständige Schuldenberatung. Ein Anruf kostet nichts.

P-Konto: Was sich jetzt ändern muss

Banken sollten Mitarbeiter auch in Grundfragen des Vollstreckungsschutzes schulen. Nicht als Option, sondern als Standard. Fehlinformationen gegenüber Menschen in existenzieller Not haben Konsequenzen – die tragen nur nicht die Banken. Und die Schuldnerberatung braucht mehr Mittel.

Der NDR-Bericht ist kein Ausreißer. Wer in Not ist und Monate wartet, kommt oft genau dann zur Beratung, wenn die Situation schon deutlich verfahrener ist als nötig. Das P-Konto ist ein gutes Instrument. Aber es schützt nur, wer es hat – und wer weiß, wie es wirklich funktioniert.

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