Ein neuer Bericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands wirft Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube vor, den Schutz Minderjähriger hinter die Interessen ihrer Geschäftsmodelle zu stellen. Funktionen wie personalisierte Endlosfeeds, automatische Wiedergaben und andere aufmerksamkeitsfördernde Mechanismen seien weiterhin darauf ausgelegt, junge Nutzer möglichst lange auf den Plattformen zu halten.
Standard: Manipulative Designelemente animieren zur Dauernutzung
Kritisiert werden leicht umgehbare Schutzmechanismen, manipulative Designelemente und Empfehlungsalgorithmen, die vor allem auf lange Nutzungszeiten ausgerichtet seien.
Für die Untersuchung legten die Verbraucherschützer in den Apps der Netzwerke Testkonten für fiktive 13-Jährige an und analysierten zwischen März und Juni dieses Jahres Registrierung, Standardeinstellungen und zentrale Funktionen der fünf meistgenutzten sozialen Netzwerke in Deutschland.
Schutzfunktionen oft nur minimal wirksam
Zwar bieten alle untersuchten Plattformen spezielle Konten oder Einstellungen für Kinder und Jugendliche an. Nach Ansicht der Autoren reichen diese jedoch nicht aus. Viele Schutzfunktionen könnten von Minderjährigen selbst verändert oder umgangen werden. Teilweise seien Profile trotz Jugendschutzmodus auffindbar und Kontaktmöglichkeiten zu Fremden weiterhin vorhanden.
PDF: Kinder- und Jugendschutz auf Social-Media-Plattformen
Kritisch bewertet der Bericht auch den Umgang mit persönlichen Daten. Mehrere Plattformen würden junge Nutzer wiederholt dazu auffordern, Kontakte aus dem Telefonbuch freizugeben oder Standortdaten zu teilen. Besonders Snapchat wird vorgeworfen, Nutzer mit auffälligen Hinweisen und wiederkehrenden Nachfragen zu einer möglichst weitreichenden Standortfreigabe bewegen zu wollen.
Auch bei der Alterskontrolle sehen die Verbraucherschützer erhebliche Defizite. Zwar verlangen die Plattformen bei der Registrierung die Angabe eines Geburtsdatums. Eine tatsächliche Überprüfung des Alters fand im Test jedoch bei keinem der untersuchten Dienste statt.
Weiter auf Endlosscrollen optimiert
Besonders deutlich fällt die Kritik bei den Empfehlungsalgorithmen aus. Nach Angaben der Verbraucherschützer setzen alle untersuchten Plattformen auf personalisierte Feeds, automatische Wiedergaben und ähnliche Mechanismen, die Nutzer möglichst lange auf der Plattform halten sollen. Zwar existieren teilweise Alternativen ohne personalisierte Empfehlungen, diese seien jedoch oft schwer zu finden oder nicht dauerhaft als Standard festlegbar.
Wer Inhalte beschränken möchte, muss sich rechtfertigen
Auch vorhandene Zeitlimits und Schlafenszeit-Erinnerungen überzeugten die Tester nicht. In mehreren Fällen ließen sich die Beschränkungen mit wenigen Fingertipps ignorieren oder abschalten. Die Schutzmaßnahmen seien damit eher Hinweise als wirksame Begrenzungen.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Forderungen der Verbraucherschützer vergleichsweise moderat ausfallen. Statt eines Verbots sozialer Netzwerke für Minderjährige verlangen sie vor allem die konsequente Umsetzung bereits bestehender Regeln. Endlosscrollen und automatische Wiedergaben sollen standardmäßig deaktiviert werden. Zudem soll die Europäische Kommission die Vorgaben des Digital Services Act präzisieren und Schlupflöcher schließen.
EU-Digitalgesetze zu milde?
Die Diskussion reiht sich in eine längere Auseinandersetzung um sogenannte Dark Patterns und andere manipulative Designtechniken ein. Schon in früheren Untersuchungen hatten Verbraucherschützer kritisiert, dass große Plattformen ihre Dienste vor allem auf Aufmerksamkeit, Datensammlung und Nutzungsdauer optimieren.
Der neue Bericht legt nahe, dass sich daran auch nach Inkrafttreten der europäischen Vorgaben bislang wenig geändert hat. Viele der nun beanstandeten Praktiken sind seit Jahren bekannt. Entsprechend stellt sich weniger die Frage, ob die Plattformen die Probleme kennen, sondern vielmehr, ob sie ohne zusätzlichen regulatorischen Druck bereit sind, ihre Geschäftsmodelle tatsächlich anzupassen.
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