Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat Apple und Google bereits im vergangenen Jahr dazu aufgefordert, die Apps des chinesischen KI-Anbieters DeepSeek aus den App-Stores für iOS und Android zu entfernen. Nachdem dies bislang ohne Erfolg geblieben ist, sollen nun weitere Schritte folgen.

Grund dafür ist, dass im Rahmen der Nutzung von DeepSeek eine nach Ansicht der Datenschützer rechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten in die Volksrepublik China stattfindet. Diese Argumentation konnte offenbar keinen der beiden App-Store-Anbieter überzeugen. Sowohl Apple als auch Google haben laut der Berliner Datenschutzbehörde eine Sperrung der App abgelehnt.

Messen Apple und Google mit zweierlei Maß?

Die beiden Anbieter müssen sich damit zumindest die Frage gefallen lassen, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Gerade Apple war in der Vergangenheit wiederholt schnell dabei, in Ländern wie China Apps zu sperren, wenn diese nach Ansicht nationaler Behörden gegen lokale Vorschriften verstießen.

Die Berliner Datenschützer hatten zur Begründung ihrer Löschanforderung dargelegt, dass es sich bei der DeepSeek-App um einen nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) rechtswidrigen Inhalt handelt und den Sachverhalt nach eigenen Angaben ausführlich begründet. Die Maßnahme sei zudem in enger Abstimmung mit den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und der Freien Hansestadt Bremen sowie nach Unterrichtung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, die in Deutschland für die Durchsetzung des DSA zuständig ist, erfolgt.

Beschwerdeverfahren als nächster Schritt

In einem nächsten Schritt will die Berliner Datenschutzbeauftragte nun von dem im DSA verankerten Beschwerdesystem Gebrauch machen. Apple und Google könnten auf dieser Grundlage verpflichtet werden, den Sachverhalt erneut umfassend zu prüfen. Sollte auch dies nicht zur Sperrung der DeepSeek-App führen, wollen die Datenschützer wie in Artikel 21 DSA festgeschrieben eine unabhängige, zertifizierte Schlichtungsstelle einschalten.

Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Übermittlungen personenbezogener Daten in die Volksrepublik China und den damit verbundenen Risiken für die Rechte Betroffener sei es nötig, derartige Vorgänge genau zu prüfen.

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