Steuerliche Vorauszahlungen sind Selbstständigen in der Regel ein Begriff. Doch sogenannte „nachträgliche Vorauszahlungen“ werfen häufig viele Fragen auf – und können nach der Post vom Finanzamt schnell Schweißperlen auf die Stirn treiben. Was es damit auf sich hat, weiß Steueranwalt und Smartsteuer-Chef Stefan Heine.

Selbstständige müssen bei einem erfolgreichen Gewerbe unterschiedliche Steuern zahlen; darunter fallen – je nach Art des Gewerbes und der Rechtsform – Umsatzsteuer, Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer bei der GmbH und Gewerbesteuer.

Steuer und Vorauszahlungen: Das gilt bei Selbstständigen

Wie auch bei der Einkommensteuer von Arbeitnehmer:innen wird einmal jährlich ein Steuerbescheid erstellt, der alle Steuerschuld auf den Tisch bringt. Doch bei größeren Unternehmungen möchte der Staat nicht ein ganzes Jahr auf zu zahlende Steuern warten.

Daher fallen bei Selbstständigen Steuer-Vorauszahlungen an, die je nach Art der Steuer und Steuerschuld in verschiedenen Zeiträumen erfolgen müssen. Bei der Umsatzsteuer muss zum Beispiel eine quartalsweise Voranmeldung bei einer Umsatzsteuerschuld von 1.000 bis 7.500 Euro pro Jahr erfolgen.

Bei einem Umsatz darüber muss sie monatlich erfolgen, unter 1.000 Euro ist keine Vorauszahlung erforderlich. Auch bei Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer müssen bestimmte Grenzen erreicht werden, damit Vorauszahlungen anfallen.

Nachträgliche Vorauszahlungen: Steuererklärung gibt Zukunft vor

Sind Vorauszahlungen notwendig, berechnen sich die Abschläge anhand der dem Finanzamt vorliegenden Daten aus der vorausgegangenen Steuererklärung. Ändern sich aufgrund einer neuen Steuererklärung jedoch die Werte, gilt es nicht nur, Nachzahlungen zu leisten.

Auch die Vorauszahlungen, die hätten geleistet werden müssen, müssen nachgezahlt werden. Es wird also berechnet, welche Summe eigentlich insgesamt im Voraus hätte bezahlt werden müssen. Die Differenz zu den getätigten Vorauszahlungen muss dann beglichen werden – das sind die sogenannten „nachträglichen Vorauszahlungen“.

Nachträglichen Vorauszahlung bei der Einkommensteuer – ein Beispiel

Wie so eine nachträgliche Vorauszahlung bei der Einkommensteuer passieren kann, zeigt dieser beispielhafte Ablauf: Die Gründung des Unternehmens erfolgt 2021, es entsteht ein kleiner Gewinn, es ist keine Vorauszahlung erforderlich. 2022 lief gut, mit ordentlichem Gewinn. Im September 2023 gibst du die Erklärung für 2022 ab. Im Februar 2024 kommt der Bescheid mit drei Forderungen:

  • Versteuerung 2022
  • nachträgliche Vorauszahlungen 2023
  • Vorauszahlungen für 2024

Für viele Unternehmer:innen sind diese drei gebündelt eintreffenden Forderungen überraschend. Sind hier keine ausreichenden Rücklagen vorhanden, kann es schnell ungemütlich werden.

Nachträgliche Vorauszahlungen vermeiden, rechtzeitig mit der Steuer beschäftigen

Am besten ist natürlich die Prävention, sich rechtzeitig mit den Steuerthemen vertraut zu machen. Hier ist es wichtig, sich auch immer wieder neu mit der Steuer zu beschäftigen – denn wer nebenberuflich selbstständig ist, hat andere Regelungen zu befolgen als ein:e Inhaber:in einer umsatzstarken Unternehmung.

Es gilt also: Sich frühzeitig auf steigende Gewinne vorbereiten und Rücklagen einrichten. Die Gewinnänderungen sollten dann proaktiv dem Finanzamt mitgeteilt und eine Anpassung der Vorauszahlung gestellt werden.

Tritt der Worst Case ein und eine nachträgliche Vorauszahlung wird fällig, sollte diese im ersten Schritt genau geprüft und das Gespräch mit dem Finanzamt gesucht werden. Gegebenenfalls kann eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden, was jedoch oft schwierig ist, daher ist dann häufig der Weg zur Bank für einen Kredit erforderlich.

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