Arndt Kempgens, Rechtsanwalt und Experte für Verkehrsrecht, hat sich in den zurückliegenden Tagen sowohl beim MoMa-Morgenmagazin des Zweiten Deutschen Fernsehens als auch im Programm des Westdeutschen Rundfunks zur kürzlich erfolgten Grundsatzentscheidung gegen den Einsatz von Blitzer-Applikationen im Fahrzeug geäußert.
Zur Erinnerung: Die Nutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone des Fahrers ist bereits seit der letzten Novellierung der Straßenverkehrsordnung aus dem Herbst 2021 nicht mehr gestattet.
Grundsatzurteil aus Karlsruhe
Mitte Februar entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe dazu dann noch dass auch der Einsatz auf den Geräten mitfahrender Personen nicht zulässig sei, wenn der Fahrer sich „die Warnfunktion der App zunutze macht“.
Ein Urteil das seiner Zeit für viele Schlagzeilen gesorgt hat, laut Kempgens jedoch als eher „exotische Einzelfall-Entscheidung“ bewertet werden kann. Nach wie vor sei es Fahrer und Beifahrer gestattet entsprechende Apps auf ihren Geräten zu besitzen. Der Beifahrer dürfte diese sogar weiterhin während der Fahrt nutzen, ist dann aber dazu angehalten seinen Informationsvorsprung nicht mit dem Fahrer zu teilen.
Beschlagnahme unverhältnismäßig
Hier einen Nachweis zu führen, dürfte allerdings nahezu unmöglich sein. Eine Beschlagnahme des Handys im Fall einer Verkehrskontrolle stuft Arndt Kempgens zudem als unverhältnismäßig ein.
Nicht zu vergessen ist auch, dass das Grundsatzurteil gefällt wurde, weil der beschuldigte Fahrer durch sein verdächtiges Verhalten selbst auf das Vorhandensein einer Blitzer-Warn-App aufmerksam gemacht hat.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe meldete damals, dass der Fahrer das fragliche „Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde“ und damit seine Kenntnis der im Betrieb befindlichen Blitzer-App überhaupt erst offenbarte.