Der Facebook-Mutterkonzern Meta, hat offiziell angekündigt, was Marktbeobachter schon länger prognostiziert haben: Europäische Nutzer der von Meta angebotenen sozialen Dienste können sich zukünftig auch für eine werbefreie Version von Facebook und Instagram entscheiden.

Diese wird als kostenpflichtiges Premium-Angebot zum monatlichen Pauschalbetrag von 9,99 Euro angeboten. Ein Preis der Anfangs für alle Profile gilt, die mit dem Account-Zentrum eines Nutzers verknüpft sind.

Der Monatspreis von 9,99 Euro wird dabei ausschließlich bei der Buchung über die Webseite des Unternehmens gewährt. Wer das Premium-Abonnement in den mobilen Anwendungen der Dienste abschließt, zahlt 12,99 Euro pro Monat und finanziert dabei auch die obligatorische Umsatzbeteiligung für Google und Apple mit.

Erste Preisanpassung im März

Das Einstiegs-Angebot, das sich laut Meta an Nutzer in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den drei Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), also Island, Liechtenstein und Norwegen, richten wird, soll im kommenden März bereits angepasst werden. Dann deckt die Monatspauschale nämlich nicht mehr alle hinterlegten Profile ab.

Stattdessen wird ab dem 1. März 2024 eine zusätzliche Pauschale in Höhe von sechs Euro für jeden weiteren Nutzeraccount veranschlagt. Wird diese über die Mobilanwendungen von Instagram und Facebook bezahlt, muss pro Account und Monat zusätzlich acht Euro entrichtet werden.

Reaktion auf Regulierer

Meta reagiert mit der Möglichkeit der werbefreien Nutzung auf Regulierungen der Europäischen Union. Zukünftig können Nutzer selbst entscheiden, ob das Unternehmen deren Daten für den Verkauf personalisierter Werbung verwendet oder ob sie sich stattdessen entscheiden, direkt für das Produkt zu bezahlen.

Laut Meta würde die Einführung eines Abonnementmodells für eine werbefreie Nutzung den Anforderungen der europäischen Regulierungsbehörden entsprechen und den Nutzern gleichzeitig eine Wahlmöglichkeit bieten. Das Unternehmen betonte, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil ausdrücklich anerkannt habe, ein solches Abonnementmodell sei ein gültiges Format für ansonsten werbefinanzierte Dienste.

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