Die Bundesnetzagentur will sich zu dem Thema bislang nicht öffentlich äußern, geht aber mit Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica und Vodafone vor. Den Unternehmen wird vorgeworfen, dass sie die Versorgungsauflagen zur Mobilfunkabdeckung nicht ausreichend erfüllt haben.

Die Tagesschau zitiert aus einem Schreiben der Behörde, dem zufolge man „wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen“ Bußgeldverfahren gegen die Konzerne eröffnet habe. Offenbar geht es um rund 500 Funklöcher im LTE-Netz, in denen keiner der drei Mobilfunkanbieter die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s ermöglicht.

Die Missstände hätten wie im Rahmen der Frequenzauktion 2019 festgelegt bereits zum Jahreswechsel 2022/23 beseitigt sein müssen. Zudem sei die Netzqualität auch nicht in allen Bundesstraßen-Tunneln auf dem vorgegebenen Niveau.

Vorschriften lax ausgelegt

Die Mobilfunkanbieter begründen die Lücken in ihrem Angebot damit, dass der Ausbau an den betreffenden Stellen aus unumstößlichen Gründen nicht möglich sei. Beispielsweise habe niemand ein Grundstück vermieten wollen, um die benötigten Sendemasten aufzustellen. Die Regularien sehen vor, dass die Auflagen in solch einem Fall als erfüllt gelten. Allerdings sieht die Bundesnetzagentur diese Begründung teils wohl als vorgeschoben an und ist der Ansicht, dass die Antennen mancherorts dennoch hätten installiert werden können.

Die Tagesschau merkt an, dass man die Verfahren allerdings eher als eine Art Warnschuss für die Branche zu sehen habe. So sei einerseits die Zahl der Verfehlungen sehr gering und dürften die Bußgelder – sofern überhaupt welche verhängt werden – entsprechend niedrig sein.

Aus den Reihen der Verbraucherschützer kommt dennoch Lob. So wird die härtere Gangart der Netzagentur begrüßt, da stärkere Kontrollen das Ahnden solcher Vergehen den Verbrauchern heute und in der Zukunft helfen.

Technologie

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *